Das Finanzamt Burgdorf bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Zum Schutz der Besuchenden und der Beschäftigten wird jedoch sichergestellt, dass ab sofort die sogenannte 3G-Regel gilt und somit nur geimpfte, genesene und aktuell negativ auf das Corona-Virus getestete Bürgerinnen und Bürger (Vorlage eines Testzertifikats erforderlich) das Finanzamtsgebäude nach Aufforderung betreten dürfen.