Bei Versammlungen muss in Burgdorf eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden

Liegt die Inzidenz an drei Tagen nacheinander über 100, muss im ÖPNV eine FFP2-Maske getragen werden.

Die Stadt Burgdorf hat am gestrigen Montag, 3. Januar 2022, eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz (GG) erlassen.

So muss eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus getragen werden.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist dem PDF unter diesem Text zu entnehmen.

Download: allgemeinverfuegung_vom_03.01.2022.pdf

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