Beginn der Rasenmähsaison auf den Friedhöfen in Burgdorf: Hinweise zur Ablage auf Rasengräbern

Mit den ersten warmen Frühlingstagen beginnt auch auf den Friedhöfen in Burgdorf die neue Saison für die Rasenpflege. Das Wasser auf den Anlagen wurde bereits angestellt, und in Kürze wird der Rasen regelmäßig gemäht.

In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass vom 1. Mai bis einschließlich 31. Oktober eines jeden Jahres das Ablegen von Blumen, Gegenständen oder anderem Grabschmuck auf Rasengräbern nicht gestattet ist. Diese Regelung dient der Pflege und dem Erhalt eines einheitlichen und würdevollen Erscheinungsbildes der Rasenflächen.

Gemäß § 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, nicht erlaubte Ablagen im genannten Zeitraum ohne Entschädigung und auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu entfernen.

Die Stadt bittet um Beachtung dieser Regelung und dankt für das Verständnis im Sinne einer gepflegten und respektvollen Ruhestätte.

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