
„Der Angeklagte ist freizusprechen – aus Mangel an Beweisen.“ Dieses Urteil im Prozess um die Baumfällung am 24. Dezember 2024 in der Straße Vor dem Celler Tor 97 verkündete heute, 18. August 2025, am Amtsgericht Burgdorf Richterin Stephanie Rohde nach einer zähen Beweisaufnahme.
Knapp drei Stunden hat diese Verhandlung, sie wurde mehrmals unterbrochen, in Anspruch genommen, um Zeugen zu befragen beziehungsweise weitere Beweismittel zu bekommen. Staatsanwältin Susanne Holzendorff hatte in ihrem Plädoyer bereits auf Freispruch plädiert. Der Beschuldigte, der Burgdorfer Erkrem I., soll, so die Stadt Burgdorf, die Eiche auf städtischem Grundstück illegal fällen lassen. Das aber konnte das Gericht dem Angeklagten nicht nachweisen.
Zur Erinnerung: Am 24. Dezember 2024 wurde am frühen Vormittag in der Straße Vor dem Celler Tor gegenüber dem Bürgermeister-Schuaster-Park die besagte Eiche, 17 Meter hoch, 60 Zentimeter im Umfang, offensichtlich von einer Fachfirma gefällt. Wie zwei der heutigen Zeugen berichteten, stand auf dem eingesetzten Vorderlader der Schriftzug eines Gartenbauunternehmens, den Beklagten hat keiner der befragten Zeugen gesehen.
Die Stadt Burgdorf ist in ihrer Strafanzeige – der AltkreisBlitz berichtete – davon ausgegangen, dass der Baum ausnahmslos auf ihrem Grundstück gestanden habe, und hat deshalb Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Sie beziffert den Schaden auf 15.535 Euro.
Wie sich bei der heutigen Gerichtsverhandlung herausstellte, hat der Baum nicht allein auf dem städtischen Grundstück gestanden, sondern auch auf dem Nachbargrundstück. Die beiden Grundstücke sind im Grundbuch sowie im Katasteramt in die Flurstücke 81.5 (gehört der Stadt) und 81.6 (gehört Erkrem I.) geteilt. „Ein Miteigentum des Angeklagten ist deshalb nicht auszuschließen“, sagte die Richterin. Letztlich ging es in diesem Verfahren aber nicht um die Eigentumsverhältnisse, sondern um eine mögliche Straftat der illegalen Baumfällung und damit der strafbaren Sachbeschädigung. Die ungeklärten Eigentumsverhältnisse der gefällten Eiche sind sprichwörtlich ein Grenzfall.
Im Übrigen hat die Stadt Burgdorf die besagte Eiche erst 2021 in ihr Baumkataster aufgenommen, eine Baumschutzsatzung gibt es in der Stadt nicht. Am 8. März 2021 hatte der Beschuldigte bei der Stadt Burgdorf den Antrag auf Fällung dieser Eiche gestellt, der Antrag ist abgelehnt worden. Da die Stadt Burgdorf offenkundig davon ausgeht, dass ihr diese Eiche allein gehöre, hat sie die Pflege- und Sicherungspflicht übernommen und sie ins Baumkataster aufgenommen.
„Der Baum stand knapp auf dem Grundstück der Stadt“, sagte Staatsanwältin Susanne Holzendorff. „Wir wissen nicht, wer die Leute beauftragt hat, die den Baum fällen sollten. Deshalb beantrage ich für den Angeklagten Freispruch.“ Dem schloss sich Frank Sternberg, Anwalt des Angeklagten, ohne weiteren Kommentar an.