
Als „erkennbar unglaubwürdig und dreist“ kritisiert der Burgdorfer Regionsabgeordnete Oliver Brandt die Behauptung der Deutschen Bahn, dass die Bahnschranken in Ahrbeck nicht mehr repariert werden könnten. „Durch die Sperrung ist seitdem ein innerstädtisch wichtiger Verkehrsweg für Fuß- und Radfahrer sowie Landwirte aufgehoben“, moniert er in einer Pressemitteilung am heutigen Donnerstag, 29. August 2025.
In einer schriftlichen Anfrage an die Region Hannover weist Oliver Brandt darauf hin, dass der Bahnübergang seit dem 21. April 2024 gesperrte Bahnübergang ein öffentlicher Verkehrsweg ist. Die Begründung der Bahn dafür war, dass es 2022 einen Blitzschlag, der technische Störungen ausgelöst habe, gegeben hat. „Allein diese Begründung sei hanebüchen“, so Brandt. Dann hätten Techniker der Bahn ja zwei Jahre gebraucht, um dies festzustellen. Damit stelle sich die Bahn selber ein Armutszeugnis aus. „Deutsche Ingenieure und Techniker arbeiten in der Welt- und Raumfahrtforschung führend auf sehr hohen Niveau und sollen keine Schranken mehr reparieren können?“, wundert sich Brandt.
Diese Begründung habe die Deutsche Bahn schon einmal ins Feld geführt, als der Bahnübergang Alt-Ahrbeck vom 8. September 2020 bis 7. April 2022 geschlossen wurde. Auch damals hat der Burgdorfer Abgeordnete, der auch Vorsitzender des Verkehrsausschusses der Region Hannover ist, dagegen protestiert und eine Reparatur erwirkt. „Der Bahnübergang Alt-Ahrbeck wurde 2022 erneuert. Auch der Bahnübergang in Röddensen konnte 2023 nach einem Blitzschlag nach kurzer Zeit repariert werden“, erklärt er.
Oliver Brandt weist darauf hin, dass die Weigerung der Deutschen Bahn einen anderen Hintergrund habe: „Es ist erklärtes Ziel des Unternehmens, generell alle höhengleichen Bahnübergänge zu beseitigen. Bereits im Juni 2020 hatte die Bahn mit der Stadt Burgdorf mit dem Ziel Kontakt aufgenommen, den höhengleichen Bahnübergang zu schließen und sich auf eine Ersatzlösung (Brücke oder Tunnel) zu verständigen. Dies wurde durch die Stadt Burgdorf als auch von einer Bürgerversammlung am 16.10.2020 im Ahrbecker Gasthaus Haase sowie auf einem Treffen am 06.11.2020 mit Landwirten und Grundeigentümern abgelehnt. Und nun versucht die Bahn anscheinend mit einem Trick ans Ziel zu kommen“, so Brandt.
Folgende Fragen bittet der Abgeordnete aus diesem Grunde die Regionsverwaltung zu beantworten:
- Wann und bis zu jeweils welchem befristeten Zeitraum wurde durch die Verkehrsbehörde der Region Hannover eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherstellung einer Arbeitsstelle gem. § 45 StVO (Vollsperrung) erteilt?
- Welche Zuständigkeiten liegen im vorliegenden Fall bei der Regionsverwaltung?
- Wurde von der Deutschen Bahn bei der Verkehrsbehörde der Region Hannover die Aufhebung des Bahnüberganges Ahrbeck beantragt?
- Hat die Verkehrsbehörde der Region einer Aufhebung des Bahnüberganges Ahrbeck zugestimmt oder würde sie ihr zustimmen?
- Nach einer Presseberichterstattung der HAZ, des Marktspiegels und der Neuen Woche wurde von Arbeitern der Deutschen Bahn der Asphalt zwischen den Gleisen entfernt und durch Schotter ersetzt. Somit wird der Bahnübergang nicht nur gesperrt, sondern auch zurückgebaut.
i. Wie ist eine unabgestimmte Aufhebung eines öffentlichen Verkehrsweges und der Zurückbau des Bahnüberganges durch die Deutsche Bahn rechtlich zu bewerten?
ii. Welche rechtlichen und juristischen Schritte kann die Verkehrsbehörde veranlassen?
iii. Welche konkreten Schritte wird die Verkehrsbehörde der Region Hannover einleiten?
iv. Welche weitere Planung verfolgt die Verwaltung und welche Alternativen sind ggf. möglich?