
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr saniert die Fahrbahn im Zuge der B 188 von Höhe des Knotenpunktes B 3 in östlicher Richtung bis Höhe des Kotenpunktes Wollenweberstraße / Färberstraße in Burgdorf (Region Hannover) auf einer Länge von ca. 6,7 km. Konkret ist vorgesehen, die Fahrbahndeck- und Binderschicht im betroffenen Bereich neu herzustellen. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am heutigen Freitag, 29. August 2025, mit.
Die Maßnahme wird nach Angabe der Landesbehörde in mehreren Bauabschnitten und jeweils unter Vollsperrung durchgeführt. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, während der gesamten Maßnahme der ausgeschilderten Umleitungsstrecke über die B 214 und die B 3 zu folgen. Die Gewerbetreibenden in Hülptingsen sind während der gesamten Maßnahme aus Richtung Uetze erreichbar, erklärt die Landesbehörde.
Der erste Bauabschnitt reicht von Höhe des Knotenpunktes Wollenweberstraße und Färberstraße in Hülptingsen bis auf Höhe des Knotenpunktes L 412 / L 311 (Hauptstraße und Sorgenser Straße). Als Baubeginn ist der 8. September vorgesehen. Geplant ist, diesen Abschnitt voraussichtlich Ende September abzuschließen.
Der zweite Bauabschnitt soll sich zeitlich unmittelbar an den ersten anschließen und reicht von Höhe des Knotenpunktes L 412 / L 311 (Hauptstraße und Sorgenser Straße) bis zur Höhe des Knotenpunktes der B 443, Abfahrt Schillerslager Landstraße und soll voraussichtlich Ende Oktober fertiggestellt werden.
Der dritte und letzte Bauabschnitt reicht von Höhe des Knotenpunktes der B 443 bis Höhe des Knotenpunktes der B 3. Dieser Bauabschnitt soll erst nach Fertigstellung der Maßnahme der Ortsdurchfahrt Heeßel (K112) durchgeführt werden, betonte die Landesbehörde. Sie will nähere Informationen zu diesem Abschnitt rechtzeitig auf dem üblichen Wege bekannt geben.
Es kann zu witterungs- oder baubedingten Verzögerungen kommen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen sowie um gegenseitige Rücksichtnahme.