Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Es kann schnell passieren, plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen zu sein und nicht mehr selbst entscheiden zu können. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Selbst wenn Angehörige die persönlichen Wünsche und Vorstellungen kennen, dürfen sie nicht ohne Vollmacht des Betroffenen handeln. Das gilt auch für Ehepartner*innen.
Am Donnerstag, 9. Oktober, 16 Uhr, informiert die Betreuungsstelle der Region Hannover in den Räumen des Senioren- und Pflegestützpunktes Burgdorfer Land, Hannoversche Neustadt 53, in Burgdorf in einem Vortrag über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend können die Zuhörer Fragen stellen. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung unter Telefon 0511/70020116 wird gebeten.