Ab sofort können Bürgerinnen und Bürgerdie Serviceleistung „Unterhaltsvorschuss“ online beantragen. Mit dem neuen bundesweiten Online-Dienst UVO (Unterhaltsvorschuss Online) erweitert die Stadt Burgdorf ihr digitales Serviceangebot. Anträge lassen sich nun sicher, schnell und unkompliziert digital stellen – rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten. Der Online-Antrag ist unter https://serviceportal.burgdorf.de/unterhaltsvorschuss oder direkt über https://www.unterhaltsvorschuss-online.de abrufbar.
Was bietet der Online-Dienst?
- Digitale Antragstellung: Unterhaltsvorschuss kann erstmals vollständig online
beantragt werden. - Nachweise hochladen: Erforderliche Dokumente (z. B. Geburtsurkunde, Ausweis)
können direkt hochgeladen werden. - Nachreichungen: Fehlende Unterlagen können online ergänzt werden.
- Jährliche Überprüfung: Auch die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung kann digital
erfolgen.
Anmeldung – sicher und flexibel
Für die Nutzung des Online-Portals ist ein Servicekonto erforderlich. Dieses kann über servicekonto.gemeinsamonline.de angelegt werden. Nach Registrierung stehen mehrere sichere Anmeldeverfahren zur Verfügung:
- E-Mail und Passwort (nur in Verbindung mit einem zuvor eingerichteten Servicekonto)
- BundID
- Online-Ausweis (Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp2)
- ELSTER-Zertifikat
Wer ein Servicekonto Plus oder den Online-Ausweis nutzt, kann den Antrag vollständig digital absenden – ohne Ausdruck und Unterschrift. Bei anderen Anmeldungen ist ein unterschriebener Ausdruck erforderlich.
Anspruch & Höhe des Unterhaltsvorschusses
Der Unterhaltsvorschuss unterstützt minderjährige Kinder, solange der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann oder will. Die Anspruchsvoraussetzungen können auf der Homepage der Stadt Burgdorf unter dem Stichwort „Unterhaltsvorschuss“ oder direkt unter diesem Link eingesehen werden.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Niedersachsen folgende monatliche Beträge:
- Kinder bis 5 Jahre: 227 €
- Kinder von 6 bis 11 Jahren: 299 €
- Kinder von 12 bis 17 Jahren: 394 €
Der Antrag kann bis zu einen Monat rückwirkend gestellt werden. Die Auszahlung
erfolgt monatlich im Voraus.