
In Burgdorf wird es zur Bürgermeisterwahl 2026 zu einem Wechsel an der Verwaltungsspitze kommen. Amtsinhaber Armin Pollehn hat am heutigen Donnerstag, 13. November 2025, in einer Pressemitteilung erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.
Seine Partei, die CDU, hatte ihn zuvor bereits unterstützt und wäre mit ihm erneut in die Direktwahl gegangen. Dennoch entschied sich Pollehn gegen eine erneute Kandidatur. Als wesentlicher Hintergrund dieser Entscheidung gilt die seit einigen Jahren geltende Regelung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, nach der Bürgermeister für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt werden.
Pollehn verwies darauf, dass er bei einer Wiederwahl sein Amt mit beinahe 67 Jahren antreten und es mit nahezu 75 Jahren beenden würde. Diese zeitliche Perspektive habe ihn zu einer grundsätzlichen Abwägung veranlasst und schließlich dazu geführt, keinen weiteren Antritt zu wagen.
Als Datum für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters soll der 13. September 2026 festgelegt werden. Eine mögliche Stichwahl soll am 27. September 2026 stattfinden. Über beide Termine hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. November, zu entscheiden. Bereits bekannt ist, dass Andrea Buhndorf für die SPD kandidieren wird (wir berichteten).
Hintergrundinformationen
Die kommunale Selbstverwaltung in Niedersachsen ist in einem klaren Gefüge organisiert, das unterschiedliche Verantwortungsbereiche und Wahlämter umfasst. In kreisangehörigen Städten wie Burgdorf steht der Bürgermeister an der Spitze der Verwaltung und führt die Geschäfte hauptamtlich. Dieses Amt ist als Hauptverwaltungsbeamter angelegt und vereint die administrative Leitung mit der repräsentativen Vertretung der Stadt nach außen.
Daneben gibt es noch die Form der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister, die nicht hauptamtlich tätig ist, sondern die politische Spitze bilden und die Verwaltungsgeschäfte der Stadtverwaltung überlassen. In Städten mit hauptamtlicher Verwaltung wie Burgdorf unterstützen weitere leitende Funktionen die Verwaltungsorganisation. Eine zentrale Rolle nimmt dabei der Erste Stadtrat ein, der als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters fungiert und dessen Aufgaben übernimmt, wenn dieser verhindert ist.
Das politische Entscheidungsorgan der Stadt ist der Stadtrat, eine gewählte Vertretung der Bürger, die über grundlegende Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung berät und entscheidet. Der Rat beschließt über den Haushalt, über Satzungen und über wichtige städtebauliche oder organisatorische Weichenstellungen. Der Bürgermeister und die Stadtverwaltung setzen diese Entscheidungen anschließend um.
Dieses Zusammenspiel von politischer Vertretung und verwaltendem Hauptamt bildet das Fundament der kommunalen Selbstverwaltung in Niedersachsen.
