
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Burgdorf hat am gestrigen Montag, 1. Dezember 2025, unter dem Vorsitz von Richterin Stephanie Rohde den angeklagten David R., wohnhaft in Hannover, zu einem Jahr und zehn Monaten Haftstrafe verurteilt, diese aber zur Bewährung ausgesetzt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben das Urteil angenommen.
Dem 30 Jahre alten Angeklagten polnischer Staatsbürgerschaft David R. war vorgeworfen worden, sich am 20. und 28. November 2024 im Uetzer Ortsteil Katensen der Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, der Nötigung und der Morddrohung schuldig gemacht zu haben. Den Großteil dieser Anschuldigung räumte der Angeklagte ein, zudem entschuldigte er sich bei den Betroffenen. Das hatte positiven Einfluss auf das Strafmaß, wie Stephanie Rohde bei der Verkündung des Urteils nach beinahe vier Stunden Verhandlungsdauer verkündete. Staatsanwältin Hauke Gruben hatte ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung gefordert.
Was soll an den besagten Tagen, vor allem am 20. November 2024, im Uetzer Ortsteil Katensen vorgefallen sein? In der Anklageschrift steht, dass David R. am 20. November 2004 angetrunken seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes in Katensen aufgesucht und diese bedroht habe. Zudem soll er den Bruder der 31 Jahre alten Frau getreten, geschlagen und mit Pfefferspray angegriffen sowie eine Tür eingetreten und sich somit gewaltsam Zutritt zum Haus verschafft haben. Überdies habe er den Vater seiner früheren Lebensgefährtin ebenfalls mit Pfefferspray angegriffen. Der Vorfall wurde von der Polizei beendet, David R. vorerst festgenommen.
Der Angeklagte räumte die Taten ein, allerdings habe er nicht gezielt Pfefferspray eingesetzt, das sei ein Versehen gewesen, das Ganze sei aus einem Streit mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin heraus entstanden. „Ich war sehr erregt, hatte auch viel getrunken“, räumte er ein. Später erklärte David R. nach der Zeugenaussage des Bruders der ehemaligen Lebensgefährtin, dass er das alles bereue, und es schmerze ihn, dass er seine Tochter nicht sehen dürfe – und er entschuldigte sich bei dem Bruder.
Während der Verhandlung sind elf Zeugen, darunter vier Polizeibeamte, befragt worden. Ihre Aussagen waren weitestgehend identisch. Wie eine Polizeibeamte aussagte, habe er bei der Festnahme weiter randaliert, die Polizei beleidigt und gegen ein Einsatzfahrzeug gespuckt.
Wie Richterin Stephanie Rohde noch mitteilte, hat David R. eine längere Liste im Vorstrafenregister, vorwiegend wegen Diebstahlsdelikten. Allerdings nicht in Deutschland, sondern in Großbritannien und Polen. Aus Großbritannien – dort lebte er 14 Jahre, musste dort eine zwölfmonatige Haft absitzen – ist er ausgewiesen worden.
David R. muss neben der Haftstrafe auf Bewährung die Verfahrenskosten tragen sowie 600 Euro an die Einrichtung „Notruf für Frauen“ zahlen. Zudem nahm die Richterin ihn in die Pflicht, an einem kostenpflichtigen Aggressionstraining teilzunehmen, zudem darf er der Familie seiner Tochter nicht zu nahe treten. Sein Besuchsrecht müsse durch das Jugendamt geklärt werden. „Wenn Sie diese Auflagen nicht erfüllen, müssen Sie die Haft antreten“, rief Stephanie Rohde in ihrem Schlusswort dem Angeklagten und seinem Pflichtverteidiger Christopher Reichelt aus Burgdorf zu. „Ich hoffe, Sie haben das verstanden.“
