Bahnübergang Ahrbeck: Ausschuss will InfraGO und Aufsichtsbehörde einschalten

Aufgrund vermehrter Störungen wurde der Bahnübergang vor über einem Jahr gesperrt.
Foto: Bastian Kroll

Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr ist am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erneut über den seit längerer Zeit gesperrten Bahnübergang bei Ahrbeck beraten worden. Grundlage war ein Antrag des unabhängigen Ratsherrn Michael Fleischmann, der die Sperrung vor allem für Fußgänger und Radfahrer als untragbar bezeichnete und eine politische Offensive für eine Wiederöffnung anstieß.

Fleischmann schilderte, dass der nördliche Übergang in Ahrbeck für den Fuß- und Radverkehr gesperrt sei, obwohl der geplante Tunnel noch Jahre auf sich warten lasse. Menschen aus Weststadt und Südstadt hätten faktisch keine andere Wahl als diesen Übergang, würden ihn trotz Verbot weiter nutzen und sich damit in Lebensgefahr bringen. Der Finanztamttunnel sei deutlich zu steil und für Radfahrer ungeeignet. Er forderte ursprünglich, mit der Bahn über eine Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme zu verhandeln und zumindest über provisorische Lösungen wie einen Treppenübergang für Fußgänger nachzudenken.

In seinem Antrag sah er drei Punkte vor: Nachverhandlungen mit der Bahn mit dem Ziel der Wiederinbetriebnahme, notfalls Einschaltung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) als Aufsichtsbehörde der InfraGO AG sowie die Aufnahme der Querung in das städtische Mobilitätskonzept, um deren Bedeutung für den Rad- und Fußverkehr zu unterstreichen.

Bürgermeister Armin Pollehn machte deutlich, dass aus Sicht der Bahn eine Wiederinbetriebnahme des Bahnübergangs in der früheren Form „technisch nicht möglich“ sei und das Eisenbahnrecht hierfür keinen Raum lasse. Die InfraGO verweise auf fehlendes Wegerecht und auf technische Vorgaben, nach denen der alte Übergang nicht mehr zulässig sei. Die Stadt habe bereits anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen, die Erfolgsaussichten würden als gering eingeschätzt. Pollehn kündigte an, Vertreter von InfraGO zum nächstmöglichen Termin in den Ausschuss einzuladen, um die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ausführlich darzustellen.

Beratendes Ausschussmitglied Lutz Wackermann verwies auf die Rolle der Aufsichtsbehörde. Aus seiner Sicht hätte das Eisenbahnbundesamt längst eingeschaltet werden müssen. Er betonte, der Bahnübergang sei ein öffentlicher Weg gewesen und die Bahn müsse beschädigte Infrastruktur nach aktuellem Regelwerk wieder herstellen. Wichtig sei, die Querung als solche zu erhalten und die Bahn an ihre Pflichten zu erinnern.

Rüdiger Nijenhof (WGS Freie Burgdorfer) zeigte Unverständnis darüber, wie ein Übergang, der über Jahrzehnte genutzt worden sei, heute ohne Widmung dastehen könne.

Fleischmann kritisierte, dass aus seiner Sicht nicht ausreichend nach Alternativen gefragt worden sei, etwa nach der Frage von Gegengleisfahrten oder einer möglichen technischen Kopplung des Bahnübergangs Ahrbeck-Süd südlich der Strecke.

Am Ende der Diskussion wurde der erste Punkt des Antrags – die Forderung nach einer Wiederinbetriebnahme des alten Übergangs – aus dem Beschlussvorschlag gestrichen. Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig, die übrigen Punkte zu verfolgen: Die Stadt soll das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde kontaktieren und die Querung bei Ahrbeck als wichtige Rad- und Fußwegeverbindung in das Mobilitätskonzept aufnehmen.

Mit dem Beschluss soll die Bedeutung des Übergangs für die alltägliche Erreichbarkeit zwischen Weststadt, Südstadt und Ahrbeck gegenüber Bahn und Aufsichtsbehörde klar herausgestellt werden. Zugleich sollen die noch ausstehenden Gespräche mit InfraGO auf eine breitere Grundlage gestellt werden, um für die Zeit bis zur Realisierung eines Tunnels Lösungen zu suchen.

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