Begrenzte Bauschuttannahme: aha reagiert auf Asbestvorgaben

Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) reduziert zum Jahreswechsel die kostenfreie Annahme von Bauschutt aus Privathaushalten. Ab Donnerstag, 1. Januar 2026, können auf den Wertstoffhöfen nicht mehr wie bisher bis zu einem Kubikmeter pro Tag kostenlos abgegeben werden, sondern nur noch maximal 150 Liter pro Anlieferung. Der Zweckverband begründet die Änderung nicht mit Kostendruck, sondern mit verschärften gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Asbest.

Hintergrund ist die im Mai 2023 novellierte „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ (LAGA M23). Danach ist bei sämtlichen mineralischen Bau- und Abbruchabfällen aus Gebäuden, deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begonnen hat, grundsätzlich von einem möglichen Asbestgehalt auszugehen. Viele Betroffene wissen nach Angaben von aha nicht, dass Asbest nicht nur in auffälligen Materialien wie alten Fensterbänken oder Blumenkästen vorkommen kann, sondern auch in unscheinbarem Mischbauschutt, etwa in Fliesenklebern oder Spachtelmassen älterer Gebäude.

„aha handelt als Beschützer der Kundengesundheit und der Umwelt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben muss davon ausgegangen werden, dass praktisch jeder mineralische Bau- und Abbruchabfall potenziell Asbest enthalten kann“, erklärt aha-Geschäftsführerin Julia Fürst. Eine reine Sichtprüfung reiche nicht mehr aus, die Unkenntnis über asbesthaltige Bestandteile berge erhebliche Gefahren sowohl bei der Annahme als auch bei der späteren Wiederverwertung.

Der kostenlose Service für Kleinstmengen bleibt dennoch erhalten. Die neue Grenze von 150 Litern pro Tag und Haushalt soll typische kleinere Bauvorhaben abdecken, etwa den Abbruch eines Fliesenspiegels. Größere Bau- und Sanierungsprojekte mit entsprechend höheren Bauschuttmengen müssen dagegen künftig über die Deponiestandorte von aha oder über Fachbetriebe kostenpflichtig entsorgt werden. Dort können die Materialien den verschärften Prüf- und Entsorgungsvorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall unterzogen werden.

Mineralische Bauabfälle gelten als wichtiger Rohstoff: Rund 90 Prozent dieser Materialien werden nach Angaben von aha wiederverwertet, häufig als Ersatzbaustoffe für Naturschotter oder Kies. Die seit 2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung hat die Kontrolle auf Schadstoffe bereits deutlich verschärft. Die nun eingeführte Mengenbegrenzung für die kostenfreie Annahme auf den Wertstoffhöfen soll dazu beitragen, asbestverdächtiges Material konsequent aus dem Stoffkreislauf herauszuhalten und die Akzeptanz für hochwertige Recyclingbaustoffe dauerhaft zu sichern.

Bauschutt, der unter den Asbestverdacht der LAGA M23 fällt, darf von den Wertstoffhöfen nicht mehr der Verwertung zugeführt, sondern muss aufwendig beseitigt beziehungsweise deponiert werden. Ziel ist die vollständige Ausschleusung von Asbest aus dem Wertstoffkreislauf.

Weitere Informationen stellt aha online unter diesem Link zur Verfügung.

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