Ortsrat Otze muss neuen Ortsbürgermeister wählen

Der Ortsrat Otze befasst sich in seiner nächsten Sitzung mit der Wahl der neuen Ortsbürgermeisterin beziehungsweise des Ortsbürgermeisters für die Ortschaft Otze. Hintergrund ist die Niederlegung des Mandats durch Andreas Meyer, was den Mandatsverlust nach sich zog. Eine Entscheidung im Ortsrat Otze ist für die Sitzung am Donnerstag, 29. Januar 2026, vorgesehen.

Gemäß der rechtlichen Vorgaben nach § 92 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) muss aufgrund der Mandatsniederlegung eine Neuwahl aus der Mitte der bereits im Ortsrat vertretenen Mitglieder erfolgen. Dabei sind sowohl stimmberechtigte als auch beratende Ortsratsmitglieder wahlberechtigt und vorschlagsberechtigt. Zudem ist erforderlich, dass die gewählte Person in der Ortschaft Otze wohnt, wie § 95 Abs. 3 NKomVG festlegt.

Die Wahl soll grundsätzlich schriftlich durchgeführt werden. Wird nur ein Kandidat vorgeschlagen, kann die Wahl im Ortsrat per Zuruf oder durch Handzeichen erfolgen, sofern keine Widersprüche bestehen. Auf Antrag eines Ortsratsmitgliedes ist die Wahl geheim durchzuführen. Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der Stimmen der Ortsratsmitglieder erhält (§ 67 NKomVG). Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die neue Ortsbürgermeisterin beziehungsweise der neue Ortsbürgermeister aus den vorgeschlagenen Kandidaten bestimmt wird.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Vorlage.

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