Stadt Burgdorf beantwortet Fragen zur Fußgängerbedarfsampel in Sorgensen

Die Stadt Burgdorf informiert in einer Mitteilungsvorlage vom 15. Januar 2026 über die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel im Ortsteil Sorgensen im Kreuzungsbereich Hauptstraße – Plantagenweg – Schwarzer Berg. Dabei handelt es sich um eine Antwort der Verwaltung auf von Einwohnerinnen und Einwohnern gestellte Fragen, die im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 4. Dezember 2025 eingebracht wurden.

Die Verantwortung für das Verfahren liegt bei der Abteilung Tiefbau der Stadt Burgdorf. Zwar ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) formell zuständig für die Straße L311, jedoch verfügt die Stadt über Handlungskompetenzen wie die Abgabe von Stellungnahmen und die Koordination der örtlichen Infrastruktur, um die Entscheidungsfindung der Landesbehörde unterstützend zu begleiten. Die Stadt sieht sich in der Lage, durch konstruktive Mitwirkung, Förderung der Bürgerakzeptanz und kooperative Vorschläge positive Signale an die Landesbehörde zu senden.

Im Zusammenhang mit der zusätzlichen Belastung des Verkehrs durch Lkw-Fahrten zur Kali-Halde in Wathlingen wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der verkehrsberuhigende Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden in den Ortsdurchfahrten Sorgensen und Dachtmissen vorsieht. Die Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen liegen ebenfalls bei der NLStBV und der Verkehrsbehörde der Region Hannover, während der Verursacher eine Bezuschussung der Maßnahmen angekündigt hat.

Die Frage, warum der gesamte Mühlenweg bis Sorgensen nicht ins Schulwegekonzept aufgenommen wurde, beantwortet die Stadt mit den Anforderungen an Schulwege. Der Mühlenweg ist ein Wirtschaftsweg und erfüllt nicht die Mindestanforderungen wie ausreichende Verkehrssicherung, Beleuchtung, Winterdienst sowie sichere und durchgängige Wegeführung. Die Ortschaften Sorgensen, Dachtmissen und Weferlingsen sind im Schulwegekonzept grundsätzlich berücksichtigt, die Schulwegführung erfolgt jedoch über die Hauptstraße und die Brücke der B 188 zur RBG.

Eine konkrete Gefahrenlage im Sinn der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht demnach, wenn das Risiko einer Beeinträchtigung deutlich über das allgemeine Maß hinausgeht. Kriterien hierfür sind unter anderem die Streckenführung, der Straßenbaustand, Witterungsbedingungen, Verkehrsbelastung und Unfallzahlen. Für die Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln müssen neben diesen rechtlichen Voraussetzungen auch technische und bauliche Bedingungen erfüllt sein, darunter hohe Fußgängerdichte, hohes Verkehrsaufkommen, Unfälle mit Fußgängerbeteiligung sowie eine sichere Anordnung der Signalgeber.

Die Änderungen der StVO aus dem Jahr 2024, die eine erleichterte Genehmigung von Radverkehrsanlagen und Tempo-30-Zonen betreffen, werden bei den Prüfungen berücksichtigt. Dabei wurde die Regelung für die Anordnung von Tempo-30-Zonen nur geringfügig angepasst, vor allem durch die Erweiterung des Katalogs sensibler Einrichtungen im unmittelbaren Bereich der Straße.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit prüft die Stadt Burgdorf derzeit, ob ein Nebenweg parallel zur Hauptstraße für den Radverkehr genutzt werden kann, um die Gefahrenlage an der Querungsstelle zu minimieren. Hierzu ist ein Ortstermin mit Polizei, Landesbehörde und Ortsvorsteher vorgesehen, dessen Termin noch nicht feststeht. Ziel des Termins ist es, Synergien zu schaffen sowie mögliche Unklarheiten auszuräumen und weitere Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger zu prüfen.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Mitteilungsvorlage.

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