
In Burgdorf liegt den politischen Gremien eine Beschlussvorlage der Verwaltung zum Nachtragsstellenplan 2026 vor, der als Bestandteil des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2026 beschlossen werden soll. Die Vorlage umfasst eine Übersicht der aktuellen und geplanten Planstellen sowie Erläuterungen zum Stellenbedarf, mit Änderungen insbesondere bei Beamten- und Beschäftigtenstellen. Die Beratungen finden in mehreren Gremien statt, darunter im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten sowie im Rat, der am Donnerstag, 19. März 2026, die endgültige Entscheidung trifft.
Der Nachtragsstellenplan sieht eine Verringerung der Beamtenstellen um eine Stelle von 49 auf 48 vor, während die Beschäftigtenstellen um 13,25 von 532,75 auf 546 steigen. Die Gesamtzahl der Planstellen erhöht sich damit um 12,25 auf 594. Dabei wird insbesondere die zuvor in der Ursprungsvorlage irrtümlich enthaltene 0,25-Stelle für den Bereich Kindertagesbetreuung korrigiert, da diese nicht benötigt wird. Die Kindertageseinrichtungen bleiben mit 187 Planstellen unverändert.
Die Streichung einer Beamtenstelle im Bereich Tiefbau erfolgt, da der bisherige Stelleninhaber in den Ruhestand tritt. Eine Stelle in den Zentralen Diensten wird von der Besoldungsgruppe A10 auf A11 angehoben, um Beförderungen abzusichern, wobei das endgültige Bewertungsergebnis noch aussteht. Bei den Beschäftigtenstellen wird unter anderem eine Anpassung im Bereich „Hilfskraft“ vorgenommen: Drei Stellen werden von EG 2 auf EG 3 umgewandelt und als „Hilfskraft mit Förderung“ neu definiert, um Langzeitarbeitslosigkeit durch geförderte Beschäftigung zu adressieren.
Zudem sieht der Entwurf neue Beschäftigtenstellen in verschiedenen Verwaltungsbereichen vor. So sollen unter anderem Stellen für Verwaltungsfachwirte in den Entgeltgruppen EG 9c und EG 11 eingerichtet werden, um die Personalarbeit zu professionalisieren, die Digitalisierung voranzutreiben und Aufgaben in der Personal- sowie Gefahrenabwehr zu stärken. Ebenfalls ist die Schaffung von Stellen in der Gebäudewirtschaft zur Sicherstellung der Bauunterhaltung und Verwaltung von Immobilien für Geflüchtete geplant, um der gestiegenen Belastung durch krankheitsbedingte Ausfälle und das gewachsene Mietportfolio gerecht zu werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Wohnraumförderungsbereichs, der einen Anstieg von Beratungstätigkeiten für Wohnberechtigungsscheine und eine erhöhte Zahl von Akteneinsichten verzeichnet. Hier soll eine zusätzliche Teilzeitstelle von 0,25 in der Entgeltgruppe EG 8 geschaffen werden.
Insgesamt zielt der Nachtragsstellenplan darauf ab, die personellen Ressourcen an aktuelle Herausforderungen anzupassen, die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und die Kontinuität bei der Aufgabenerfüllung sicherzustellen, ohne signifikante Mehrkosten im Haushalt zu verursachen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 – Stellenübersicht , Anlage 2 – Erläuterungen zum Stellenbedarf , Vorlage.
