Falscher Trödelhändler verschafft sich Zutritt zu Wohnhaus

Am gestrigen Donnerstag, 12. Februar 2026, gegen 10:45 Uhr, hat sich ein unbekannter Mann in der Eichendorffstraße in Burgdorf an der Haustür eines Einfamilienhauses als Trödelhändler ausgegeben. Ein Ehepaar höheren Alters ließ den Mann daraufhin in die Wohnung und führte ihn durch die Räume.

Als bei den Bewohnern Misstrauen aufkam und sie ankündigten, die Polizei informieren zu wollen, verließ der etwa 65 Jahre alte Mann zügig das Haus in unbekannte Richtung. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde nichts entwendet.

Der Mann wird als etwa 170 bis 175 Zentimeter groß und schlank beschrieben. Er sprach akzentfreies Hochdeutsch, hatte graumeliertes Haar und einen Dreitagebart. Bekleidet war er mit einem beige-braunen Parka und einer beigen Stoffhose. Auffällig waren fehlende Zähne sowie ein insgesamt ungepflegtes Erscheinungsbild.

Zeugen, die im Zusammenhang mit dem Vorfall Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise auf die beschriebene Person oder ein verdächtiges Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich unter Telefon 05136/8861-4115 mit der Polizei Burgdorf in Verbindung zu setzen.

Nach Angaben der Polizei treten derzeit vermehrt Betrüger auf, die sich unter anderem als Dachdecker, Heizungsmonteure, Handwerker, fliegende Händler oder Mitarbeitende von Hausverwaltungen ausgeben, um sich Zutritt zu Wohnungen – insbesondere von Senioren – zu verschaffen. Ziel ist es, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zu stehlen.

Die Täter klingeln unangekündigt und versuchen unter einem Vorwand, in Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser zu gelangen. Teilweise suchen sie gezielt Einrichtungen des betreuten Wohnens auf. In einigen Fällen geben sie vor, Schäden an Heizungen oder Wasserleitungen beheben zu müssen, um so Zugang zu den Wohnräumen zu erhalten und die Bewohner abzulenken.

Die Polizei rät, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen und im Zweifel eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Handwerksbetriebe oder Mitarbeitende von Hausverwaltungen sollten nur eingelassen werden, wenn sie selbst beauftragt oder angekündigt wurden. Amtspersonen sollten sich stets ausweisen, im Zweifel sollte die zuständige Behörde telefonisch kontaktiert werden. Bei verdächtigen Beobachtungen wird empfohlen, umgehend die Polizei unter Telefon 110 zu verständigen.

Download als PDF

Nach oben scrollen