
Die Stadt Burgdorf informiert in einer Mitteilungsvorlage über den aktuellen Sachstand zum ersten Bauabschnitt der geplanten Fahrradstraßen. Die Vorlage, die für den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am Donnerstag, 12. März 2026, vorgesehen ist, wurde durch das Planungsbüro SHP erstellt und erläutert die verkehrstechnischen Anforderungen und Herausforderungen der Maßnahme sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für den ruhenden Verkehr.
Grundlage der Planung ist die Feststellung, dass für eine rechtssichere Anordnung einer Fahrradstraße eine mindestnutzbare Fahrbahnbreite von vier Metern erforderlich ist, wodurch zwei Radfahrende sicher nebeneinander fahren können. Soll das Parken von Kraftfahrzeugen entlang der Straße zugleich möglich sein, müssten abhängig von der Parkseite und den Sicherheitsabständen Breiten von bis zu 9,50 Metern gegeben sein. Die bestehenden Straßen in den vorgesehenen Abschnitten – Wallgartenstraße, Blücherstraße, Am Nassen Berg und Wasserwerksweg – erfüllen diese Anforderungen zwar teilweise nicht, weshalb in mehreren Abschnitten ein vollständiger oder teilweiser Wegfall der Parkplätze notwendig wäre.
Insbesondere in Abschnitten wie der Wallgartenstraße nördlich der Gartenstraße, der Blücherstraße zwischen Heinrichstraße und Am Nassen Berg sowie dem östlichen Abschnitt Am Nassen Berg müsste der Parkraum vollständig entfallen. In anderen Teilbereichen wären lediglich Reduzierungen der Stellplätze erforderlich. Diese Vorgaben wurden in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde Region Hannover erarbeitet, da ohne die Reduzierung kein rechtssicherer Status der Fahrradstraßen möglich wäre.
Die Auswertung der Verkehrszählungen zeigt, dass der Großteil des Radverkehrs auf dem Weg zur Integrierten Gesamtschule (IGS) die Verbindung über die Straße „Vor dem Celler Tor“ nutzt. Die Unfallstatistiken für die betroffenen Straßen geben keinen besonderen Anlass zur Sorge, da die Unfallzahlen eher gering sind. Die vorgeschlagene Teilvariante, lediglich den nördlichen Abschnitt zur Fahrradstraße zu erklären, wird ebenfalls als nicht zielführend bewertet. Denn die verbaute Bahnquerung mit der Läuferwegbrücke lässt keine Fahrradbefahrung zu, wodurch keine durchgängige Radverkehrsachse entstünde. Zudem besteht in den betreffenden Abschnitten schon jetzt ein geringes Konfliktpotenzial zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr.
Als Alternative zur Schaffung der Fahrradstraßen wurde auch die Anpassung der Vorfahrtsregelungen geprüft, diese Maßnahme wird jedoch kritisch beurteilt. Eine Änderung der Vorfahrtsregelungen könnte die Verkehrssicherheit verschlechtern, da die Strecke von motorisierten Verkehrsteilnehmern als beschleunigte Durchgangsverbindung genutzt werden könnte, was neue Gefährdungspotenziale schaffen würde. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, die Planungsmaßnahmen verstärkt auf die Verbesserung der Radwegeverbindung zur IGS entlang der Hauptverkehrsachse „Vor dem Celler Tor“ von Schwarzer-Herzog-Kreisel bis zur Schule zu konzentrieren, wo das Radverkehrsaufkommen höher ist.
In der Gesamtabwägung wird festgestellt, dass die Einrichtung der Fahrradstraßen im ersten Bauabschnitt aus verkehrsplanerischer Sicht nachvollziehbar wäre, die Umsetzung jedoch mit erheblichen Eingriffen in den ruhenden Verkehr und spürbaren Einschränkungen für die Anwohnenden verbunden wäre. Dem gegenüber steht aktuell kein nachweisbarer signifikanter Mehrwert hinsichtlich Verkehrsaufkommen oder Verkehrssicherheit. Vor diesen Hintergründen stellt sich für die Verwaltung die Frage, ob die Planung der Fahrradstraßen in den genannten Abschnitten weiterhin vorrangig verfolgt oder eine strategische Neuausrichtung angestrebt werden sollte.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Mitteilungsvorlage.
