Rasenmähsaison auf Burgdorfer Friedhöfen hat begonnen

Mit Beginn der Rasenmähsaison weist die Stadt Burgdorf auf die Regelungen für Rasengräber auf den Friedhöfen hin. Darauf macht die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Demnach ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober nicht gestattet, Blumen oder andere Gegenstände auf Rasengräbern abzulegen. Hintergrund ist die Pflege der Flächen während der Mähsaison.

Die Friedhofsverwaltung ist nach Angaben der Stadt berechtigt, Gegenstände, die in diesem Zeitraum auf Rasengräbern abgelegt werden, entschädigungslos und auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu entfernen. Grundlage hierfür ist Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf.

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