
Für die Burgdorfer Schülerin Lana Melissa B., geboren 2006, ist ein Strafverfahren wegen Geldwäsche glimpflich ausgegangen. Amtsrichter Klaus von Tiling stellte das Verfahren am heutigen Mittwoch, 18. März 2026, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. Allerdings wurde dies an eine Auflage geknüpft: Die Schülerin muss den durch Betrug erlangten Betrag in Höhe von 2800 Euro an den Geschädigten zurückzahlen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte am 14. November 2024 zugelassen haben, dass ein Geldbetrag von 2800 Euro durch Dritte auf ihr Konto eingezahlt wurde. Zuvor hatte sie diesen Personen ihre EC-Karte samt PIN überlassen. In der Folge wurde das Geld in mehreren Teilbeträgen wieder abgehoben. Die Summe stammt aus einem Betrugsdelikt.
Über ihren Verteidiger Max Aden ließ die Schülerin erklären, sie habe die beiden Einzahler nur flüchtig gekannt. Diese hätten ihr gegenüber angegeben, es handele sich um eine Gehaltszahlung. Sie habe ihnen die EC-Karte gutgläubig überlassen und später zurückerhalten. Eine Gegenleistung habe sie nicht erhalten. „Sie wollte lediglich helfen“, so ihr Anwalt. Zudem habe sie keine Erfahrung im Umgang mit Bankgeschäften gehabt und sei sich der möglichen Strafbarkeit nicht bewusst gewesen.
Richter von Tiling äußerte Zweifel an diesem Verhalten: „Beinahe Fremden die EC-Karte zur Verfügung zu stellen, ist schon merkwürdig.“ Dennoch stimmte er der Einstellung des Verfahrens zu. Neben der Rückzahlung der 2800 Euro wies er darauf hin, dass die Angeklagte versuchen könne, einen Teil des Geldes von den beteiligten Dritten zurückzufordern.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Die Schülerin gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.
