Photovoltaik in der Innenstadt: Denkmalschutz kein Hindernis – aber Spielregeln gibt es

Solar auf dem Kirchendach? Eine rechteckige Fläche auf dem Süddach der St. Pankratius-Kirche mit monochromen Modulen wäre grundsätzlich möglich.
Foto: Bastian Kroll

Rund 50 Interessierte kamen am gestrigen Donnerstag, 26. März 2026, in den Ratssaal des Schlosses – und zeigten damit, dass das Thema Photovoltaik in der Burgdorfer Innenstadt nicht uninteressant ist. „Ich freue mich, dass so viele gekommen sind. Das ist ein Thema, das bewegt“, sagte Burgdorfs Klimaschutzmanager Volker Krüger zur Begrüßung. Die Stadt hatte zu einem Informationsabend eingeladen, bei dem Experten aus Verbraucherschutz, Denkmalschutz und Innenstadtsanierung erläuterten, was möglich ist – und was nicht.

Was PV bringt – und was es kostet

Den Einstieg machte Christoph Nöltge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit einer kompakten Übersicht. Eine Kilowatt-Peak-Leistung liefert in Burgdorf etwa 1.000 Kilowattstunden pro Jahr; ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht zwischen 2.000 und 6.000 Kilowattstunden. Wer einen Speicher dazukauft, kann rund 60 Prozent seines Strombedarfs selbst decken – ohne Speicher sind es etwa 30 Prozent. Eine typische Hausanlage mit zehn Kilowatt Leistung und zehn Kilowattstunden Speicher kostet derzeit rund 10.000 Euro, noch ohne Montage.

Die Einspeisevergütung liegt aktuell bei 7,78 Cent je Kilowattstunde und gilt für 20 Jahre – „ein kleines Zubrot“, so Nöltge. Wichtig für die Planung: Südausrichtung bringt den maximalen Ertrag, Ost-West-Anlagen liefern etwa 20 bis 25 Prozent weniger – seien aber trotzdem „ausgesprochen sinnvoll“. Wer wissen möchte, wie gut sein Dach geeignet ist, kann das im Solarkataster der Region Hannover nachschlagen. Für die Burgdorfer Innenstadt lautet das Ergebnis häufig positiv: Die Marktstraße etwa sei mit ihrer Südausrichtung „hervorragend geeignet“.

Balkonanlage rechnet sich immer

Klimaschutzmanager Volker Krüger ergänzte: Kleine Anlagen bis zehn Kilowatt peak amortisieren sich nach zehn bis 15 Jahren. Noch schneller geht es bei Balkonsolaranlagen – drei bis sieben Jahre, je nach Verbrauch. „Balkonsolar rechnet sich immer“, betonte Krüger, „man verbraucht ja ständig mit Kühlschrank und Geräten.“

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen außerdem die sogenannte 50:50-Solarpflicht nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung: Wer ein neues Dach baut oder saniert – ab 50 Quadratmetern – muss mindestens die Hälfte der geeigneten Fläche mit Photovoltaik belegen, sofern keine Ausnahme greift. Für die Region Hannover gibt es zudem eine Dachsolarrichtlinie mit Fördermitteln: „Ich habe heute nachgefragt – es ist noch Geld vorhanden. Sie können also loslegen.“ Allerdings ist die Förderung daran geknüpft, dass gleichzeitig mit der PV-Anlage eine Dachdämmung durchgeführt wird. Anträge müssen in jedem Fall vor Vertragsabschluss der Dämmmaßnahme gestellt werden. Einen möglichen Schatten auf die Wirtschaftlichkeitsrechnung wirft eine Bundesentscheidung, die noch aussteht: Ab 2027 könnte die Einspeisevergütung für kleine, private Anlagen wegfallen – ein Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet. Krüger schloss mit einem persönlichen Bekenntnis: „Ich habe selbst eine PV-Anlage auf dem Dach. Macht Freude – man freut sich auf den Sommer.“

Denkmalschutz: Gespräch statt Absage

Dass Denkmalschutz kein automatisches Nein bedeutet, machte Lothar Brunke von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Burgdorf deutlich. Seit einer Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) im Jahr 2023 gilt: Wenn eine PV-Anlage reversibel ist und nur geringfügig in die Bausubstanz eingreift, ist die Hürde quasi abgeschafft. Dennoch bleibe jeder Fall eine Einzelfallprüfung. Gestaltungsvorgaben gibt es: Monochrome Module werden bevorzugt, keine L- oder U-förmigen Anordnungen, keine Alurahmen. Brunke zeigte positive und negative Beispiele aus der Praxis.

Auf die Frage eines Vertreters der St.-Pankratius-Gemeinde, ob PV auf dem Kirchendach möglich sei, antwortete Brunke grundsätzlich positiv – unter den genannten Bedingungen. Alle bisher in Burgdorf beantragten Vorhaben hätten positiv beschieden werden können. „Wir sollten versuchen, aufeinander zuzugehen. Wir sind gesprächsbereit – und wollen eine gute Lösung finden, im Sinne des Denkmals und im Sinne der Eigentümer.“

Dass das Denkmalschutzgesetz dabei keine ästhetische Instanz ist, stellte Brunke klar: „Das Denkmalschutzgesetz hat nicht Schönheit als Sinn, sondern den Erhalt.“

Sanierungsgebiet: Genehmigung in einem Monat

Benedict Schmidtmann von der Innenstadtsanierung erläuterte die Besonderheiten im Sanierungsgebiet, das in der Innenstadt seit 2023 besteht und über acht Millionen Euro Fördermittel verfügt. Im Sanierungsgebiet besteht für PV-Anlagen – anders als in anderen Stadtteilen – ein Genehmigungsvorbehalt. Wer eine Anlage bauen möchte, muss dies vorher anzeigen und erhält innerhalb eines Monats eine Rückmeldung. Das gelte übrigens auch für schlichtere Eingriffe wie einen Fensterwechsel oder das Streichen der Fassade.

Für die rote Burgdorfer Dachlandschaft gelten Leitlinien: geschlossene rechteckige Modulflächen, umlaufend ausreichend Abstand zu Dachkanten, keine sichtbaren Kabel auf den Modulen, matte dunkle Farbgebung. Eine direkte Förderung der PV-Anlage über die Städtebauförderung sei nicht möglich – wohl aber für Dachdämmung oder energetische Fassadensanierung.

Fragen aus dem Publikum

In der lebhaften Fragerunde zeigte sich, wie konkret viele Überlegungen bereits sind. Jemand fragte nach roten Modulen, die optisch besser zur Dachlandschaft passen würden: Nöltge erklärte, der Ertrag sei etwa 20 Prozent geringer, die Kosten lägen doppelt so hoch – „es muss aber nicht automatisch dadurch unwirtschaftlich werden.“ Ein Einwohner wollte wissen, wer 2045, wenn alle auf erneuerbare Energien umgestellt haben sollen, noch ein denkmalgeschütztes Haus kaufen werde. Eine eindeutige Antwort blieb aus; Brunke verwies auf den Grundauftrag des Gesetzes. Den Ausblick auf die nächste Veranstaltung lieferte Krüger: Am 28. Mai lädt die Stadt zur kommunalen Wärmeplanung – dann steht das Thema Heizung im Mittelpunkt.

Für alle, die eine PV-Anlage in der Innenstadt planen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen und die Klimaschutzagentur der Region Hannover beraten unabhängig. Förderanträge müssen in jedem Fall vor Baubeginn gestellt werden.

Lokale Anlaufstelle: AK Klimatreff im VVV

Wer nicht allein durch den Förderdschungel navigieren möchte, findet in Burgdorf selbst eine Anlaufstelle: Der AK Klimatreff im Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVV) versteht sich als offenes Forum für die Energiewende in Burgdorf. Der Arbeitskreis hilft Eigentümern bei konkreten Energiefragen – darunter Photovoltaik, Wärmepumpe, Solarthermie, Stromspeicher und Fördermittelbeantragung. Auch zu Themen wie Geothermie, Infrarotheizung, Kraftwärmekopplung, Wärmenetze und SmartHome kann der Kreis weiterhelfen.

Der Klimatreff trifft sich einmal monatlich, donnerstags von 17:30 bis 19:30 Uhr, im DRK Aktiv-Treff, Wilhelmstraße 1b. Ansprechpartner ist Jürgen Lange (Tel. 05136/9769000, Mail: juergenlangebq@gmail.com). Der Arbeitskreis steht in Verbindung mit der Klimaschutzagentur Hannover, den Stadtwerken Burgdorf und dem städtischen Klimaschutzmanager – also genau den Akteuren, die auch beim Informationsabend auf dem Podium saßen.

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