
Solaranlagen auf freiem Feld – ja oder nein, und wenn ja: wo und unter welchen Bedingungen? Die Stadt Burgdorf ist dabei, genau das zu regeln. Fabian Wiegmann aus der Stabsstelle Klimaschutz der Burgdorfer Stadtverwaltung stellte am gestrigen Dienstag, 5. Mai 2026, dem Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen den aktuellen Stand der Erarbeitung des sogenannten Photovoltaik-Freiflächen-Mindestkriterienkatalogs vor. Das Werk ist für das gesamte Stadtgebiet Burgdorf gedacht.
Warum überhaupt ein Kriterienkatalog?
Anlass ist ein Antrag der Gruppe aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat aus dem Jahr 2023. Darin wurde die Verwaltung aufgefordert, klare Maßstäbe zu entwickeln, nach denen Anträge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) im Stadtgebiet bewertet werden. Der entstehende Katalog ist keine Rechtsnorm, sondern dient laut Verwaltung als verwaltungsinterne Arbeits- und Abwägungsgrundlage – also als Entscheidungshilfe, wenn künftig jemand Solarmodule auf einem Feld errichten möchte.
Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst werden die Kriterien der Region Hannover geprüft, anschließend die eigenen Kriterien der Stadt Burgdorf. Die Region Hannover hat dafür sieben übergeordnete Kriterienfelder definiert – Raumordnung, Mensch, Infrastruktur, Boden, Natur und Landschaft, Wasser sowie Sonstige Nutzungen –, aus deren kombinierter Betrachtung eine sogenannte Gunstflächenkarte entsteht: Sie zeigt, welche Flächen im Regionsgebiet für Solaranlagen grundsätzlich geeignet wären. Allerdings, so Wiegmann, liegt die Endfassung dieser Karte seitens der Region noch nicht vor.
Dachflächen vor Freiflächen – ein klares Prinzip
Die Stadt Burgdorf hat sich dabei eine eigene Rangfolge gegeben: Zuerst sollen Dachflächen und andere bereits versiegelte Flächen genutzt werden, dann vorbelastete oder baurechtlich privilegierte Flächen – etwa entlang von Autobahnen oder Bahnlinien. Erst an dritter Stelle stehen unbelastete Freiflächen der offenen Landschaft. Wer also eine Solaranlage auf einem unverbrauchten Acker errichten möchte, hat es deutlich schwerer als jemand, der eine Industriehalle oder einen Lärmschutzwall nutzt.
15 Ausschlusskriterien, 7 Abwägungskriterien
Der Kriterienkatalog selbst gliedert sich in zwei Teile. Die Ausschlusskriterien – 15 an der Zahl – legen fest, was grundsätzlich nicht geht: Dazu zählen Konflikte mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm, Einschränkungen durch den Flächennutzungsplan, Bodenschutz-, Natur- und Artenschutzbelange, Grundwasserschutz, landwirtschaftliche Belange sowie Abstände zu Wohnbebauung und Denkmalschutzgebieten. Auch bautechnische Anforderungen wie Versorgerabfrage, Zuwegung, Rückbauverpflichtung sowie Blend- und Reflexionsschutz spielen eine Rolle. Und: Bürgerinnen und Bürger sollen beteiligt werden.
Wer die Ausschlusskriterien erfüllt, kommt in eine zweite Runde – die Abwägungskriterien. Hier können Vorhaben punkten, wenn sie etwa eine Doppelnutzung der Fläche ermöglichen, auf Agri-Photovoltaik setzen, die Größe begrenzen, den Natur- und Artenschutz aufwerten, regional wertschöpfend sind oder die Gewerbesteuer in Burgdorf bleibt, weil die Betreibergesellschaft ihren Sitz hier hat. Agri-PV würde bei den meisten Landwirten allerdings auf Skepsis stoßen, so Wiegmann, weil diese sich dann – was die Nutzung der Fläche angeht – einen langen Zeitraum binden würden.
Ein bewusster Verzicht ist ebenfalls bemerkenswert: Die Abwägungskriterien werden nicht in einer Karte dargestellt – um, wie die Verwaltung ausdrücklich formuliert, „den direkten Druck auf Flächeneigner nicht zu sehr zu erhöhen.“
Im Juni soll der Katalog stehen
Wiegmann zog zum Abschluss ein ehrliches Fazit: „Wir sind mit Hochdruck dabei, aber es sind noch Abstimmungen insbesondere mit der Region wegen der Gunstflächenkarte erforderlich.“ Der Zeitplan sieht vor, dass der Katalog im Juni fertiggestellt und dann in den politischen Gremien vorgestellt wird.
