Burgdorf prüft Förderung für digitale Suchtberatung

Die Stadt Burgdorf befasst sich mit einem Antrag des Diakonieverbandes Hannover-Land auf Förderung des Ausbaus der Suchtberatung für Bürgerinnen und Bürger aus Burgdorf. Es handelt sich um eine öffentliche Beschlussvorlage der Verwaltung, die zunächst im Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung vorberaten und anschließend vom Verwaltungsausschuss entschieden werden soll.

Der Diakonieverband beantragt eine einmalige Unterstützung in Höhe von 4.640 Euro für den Ausbau der digitalen Suchtberatung im Jahr 2026. Nach den Unterlagen soll die bisher eingeführte Mail-Beratung um eine Chat-Beratung erweitert werden. Damit soll eine niedrigschwellige und flexible Kommunikationsform angeboten werden, insbesondere für junge Menschen mit Beratungsbedarf.

In der Begründung der Verwaltung wird auf den Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis zum 31. Mai 2027 verwiesen. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll die Diakonie als Projektträgerin einen detaillierten Bericht über die Kosten, die Anzahl der beratenen Personen und die Zielerreichung vorlegen, bevor über eine Verlängerung der Förderung entschieden wird. Der Förderantrag wurde außerdem auch bei den Städten Lehrte und Burgwedel sowie der Gemeinde Uetze eingereicht; deren Entscheidungsprozesse werden eingeleitet. Falls sich diese Kommunen beteiligen, soll sich der finanzielle Anteil der Stadt Burgdorf anteilig verringern.

Für das neue Projekt der Stadt Burgdorf wurden keine Haushaltsmittel beantragt. Bei einer positiven Beschlussfassung müssten die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung wäre nach der Vorlage das Produktkonto 31550.429100 für soziale Einrichtungen für Ausländer und Aussiedler vorgesehen. Von diesem Ansatz werden nach den Angaben der Verwaltung bereits Zuschüsse für das Mehrgenerationenhaus, für den Kinderschutzbund beziehungsweise den Nachbarschaftstreff, für das Diakonieprojekt „Hope Treffpunkt / Kuddel-Muddel“ sowie die Kosten für den Sicherheitsdienst in der Flüchtlingsgemeinschaftsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 – FTZ“ gezahlt.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Antrag Diakonieverband Suchtberatung , Vorlage.

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