„Die Tat wurde abgebrochen“: Schöffengericht spricht Trio vom Einbruchsvorwurf frei — Sachbeschädigung bleibt

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Im Namen des Volkes erging folgendes Urteil: Der Angeklagte Jeremija S. wird zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, der Angeklagte Israeli R. zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Angeklagte Altin Z. zu 90 Tagessätzen à zehn Euro. Das verkündete am heutigen Donnerstag, 28. Mai 2026, Richterin Stephanie Rohe, Vorsitzende des Schöffengerichts am Burgdorfer Amtsgericht. Bei dem heutigen Termin handelte es sich um die Folgeverhandlung des am 18. Mai 2026 abgebrochenen Verfahrens. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten wie berichtet darauf bestanden, noch einen Zeugen zu vernehmen. Die Angeklagten sind heute vom Tatvorwurf des Einbruchs freigesprochen worden — nicht aber vom Vorwurf der Sachbeschädigung.

Was sagt § 24 StGB aus? Er regelt den sogenannten Rücktritt vom Versuch. Danach wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung einer Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Sind mehrere Beteiligte an der Tat beteiligt, bleibt wegen Versuchs ebenfalls straflos, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Ausreichend ist dabei bereits ein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet wird oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag ausbleibt. Auf diese Rücktrittsklausel beriefen sich die drei Verteidiger der Angeklagten, Wilhelm-Marcel BrunsBjörn Nordmann und Dimitrios Kotios, in der heutigen Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft sah dies jedoch anders: Für sie stand fest, dass ein Einbruch vorgelegen habe. Ob die Tat lediglich versucht oder bereits vollendet worden sei, spiele dabei keine entscheidende Rolle. „Für mich liegt kein freiwilliger Abbruch der Tat vor“, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Aus ihrer Sicht handelte es sich um einen versuchten Einbruchsdiebstahl in Verbindung mit Sachbeschädigung.

Im Mittelpunkt des Verhandlungstages stand ein Vorfall vom 18. November 2025. Drei Männer waren unmittelbar nach einem Einbruch in ein Einfamilienhaus an der Schützenstraße im Uetzer Ortsteil Eltze von der Polizei festgenommen worden. Ein Nachbar hatte die Tat beobachtet und die Polizei alarmiert. Seine Aussage gilt als wesentlich für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Allerdings konnte der Zeuge auch am heutigen Prozessstag nicht erscheinen. Nach Angaben seiner Ehefrau befindet er sich derzeit im Krankenhaus. Stattdessen sagte seine Frau vor Gericht aus, brachte jedoch keine neuen Erkenntnisse. Sie erklärte, die drei Männer nicht erkannt zu haben. Beobachtet habe sie lediglich, dass die Männer den Tatort langsam und ohne erkennbare Aufregung verlassen hätten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für Altin Z. eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung, für Israeli R. ein Jahr Freiheitsstrafe mit vierjähriger Bewährung sowie für Jeremija S. ein Jahr und zwei Monate Haft ohne Bewährung. Bei Israeli R. und Jeremija S. spielt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft insbesondere das umfangreiche Vorstrafenregister eine bedeutende Rolle.

Die Pflichtverteidiger hielten dem entgegen, dass das Verhalten der Angeklagten gerade für einen freiwilligen Rücktritt von der Tat spreche. Aus ihrer Sicht müsse daher die Rücktrittsregelung nach § 24 StGB geprüft werden. „Dieser Fall ist ein klassischer Rücktritt von der Tat. Die Voraussetzungen für einen Rücktritt und damit für einen Freispruch sind erfüllt“, erklärte Rechtsanwalt Wilhelm-Marcel Bruns.

Nach der umfangreichen Beweisaufnahme und den abschließenden Plädoyers der Verfahrensbeteiligten zog sich das Gericht für etwa 45 Minuten zur Beratung zurück. Im Anschluss verkündete die Richterin die Urteile. „Der Rücktritt war für uns die entscheidende Frage“, sagte sie nach der Urteilsverkündung. „Die Tat wurde abgebrochen, es bleibt bei der Sachbeschädigung.“ Gegen die Urteile haben die Verurteilten innerhalb einer Woche die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Die Haftbefehle gegen die Angeklagten wurden aufgehoben.

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