Digitale Suchtberatung und neuer Kooperationsvertrag: Zwei Beschlüsse aus dem Sozialausschuss

Der Erste Stadtrat Michael Kugel (links) und Ausschussvorsitzender Thomas Wortmann.
Foto: Bastian Kroll

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung hat am heutigen Dienstag, 2. Juni 2026, neben zwei einstimmigen Beschlüssen auch ein neues beratendes Mitglied begrüßt.

Neues beratendes Mitglied: Arbeitsgemeinschaft Barrierefreies Burgdorf

Einstimmig in den Ausschuss aufgenommen wurde die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreies Burgdorf, als beratendes Mitglied vertreten durch Britta Müller. Sie arbeitet bei der Lebenshilfe Peine-Burgdorf und engagiert sich für Barrierefreiheit im Stadtgebiet: Die Arbeitsgemeinschaft führt Begehungen von Einrichtungen durch — zuletzt etwa den Senioren- und Pflegestützpunkt in der Hannoverschen Neustadt — und gibt Rückmeldungen zu alltäglichen Hindernissen, die Menschen mit Geheinschränkungen, einem Rollator oder Rollstuhl betreffen. Zudem ist Müller im Netzwerk der Behindertenbeauftragten der Region eingebunden. Sie stellte sich dem Ausschuss vor und kündigte an, zunächst zuhören und herausfinden zu wollen, wie sie sich am besten einbringen kann.

Digitale Suchtberatung: 4.640 Euro für Chat-Beratung

Die Stadt Burgdorf fördert den Ausbau der digitalen Suchtberatung durch den Diakonier Hannover-Land mit bis zu 4.640 Euro für ein Jahr. Der Ausschuss empfahl den Beschluss einstimmig — unter der Bedingung, dass sich auch andere Städte an der Finanzierung beteiligen. Auf Vorschlag von Erstem Stadtrat Michael Kugel wurde die Formulierung „bis zu 4.640 Euro“ aufgenommen.

Der Diakonieverband Hannover-Land betreibt seine Fachstelle Sucht und Suchtprävention an der Schillerslager Straße 9 in Burgdorf. Die Förderung gilt für den Zeitraum 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2027 — mit dem Ziel, die bislang auf Mailberatung basierende Pilotphase auf eine Chat-Beratung mit festen Zeitfenstern auszubauen. Die Ergebnisse der Pilotphase sind ermutigend: 2024 wurden zehn Beratungen durchgeführt, 2025 bereits 14, und bis April 2026 kamen weitere sieben hinzu. 40 Prozent der Ratsuchenden sind Bürgerinnen und Bürger aus Burgdorf.

Das Angebot richtet sich gezielt an Menschen, die eine klassische Präsenzberatung nur schwer wahrnehmen können: Berufstätige im Schichtdienst, mobilitätseingeschränkte ältere Menschen — rund 24 Prozent der Burgdorfer Bevölkerung sind über 65 Jahre alt —, junge Betroffene sowie Menschen, denen die Anonymität des digitalen Weges einen ersten Schritt ins Hilfesystem ermöglicht. Der Zugang erfolgt per QR-Code oder Postleitzahl, das Angebot ist kostenlos und anonym; eine erste Rückmeldung ist innerhalb von 48 Stunden garantiert. Die Diakonie verweist auf eine Studie, wonach jeder in die ambulante Suchthilfe investierte Euro der öffentlichen Hand 17 Euro an Folgekosten erspart.

Seniorenrat: Kooperationsvertrag tritt am 1. November in Kraft

Das Statut zwischen der Stadt Burgdorf und dem Seniorenrat wurde mit einer sprachlichen Änderung einstimmig beschlossen und tritt am 1. November 2026 in Kraft. Es ersetzt die Fassung vom 7. Juli 2022. Auf Anregung von Rüdiger Nijenhof heißt das Dokument künftig „Kooperationsvertrag“ statt „Statut“. Michael Kugel bezeichnete es als Fortschreibung bestehender Regelungen.

Das Dokument sichert dem Seniorenrat ein beratendes Mitglied mit Mitwirkungs- und Antragsrecht in den relevanten Fachausschüssen — darunter der Sozial-, der Bau- und der Kulturausschuss. Außerdem stellt die Stadt dem Seniorenrat ein barrierefreies Geschäftszimmer kostenfrei zur Verfügung und benennt eine Ansprechperson in der Verwaltung. Neu ab dem Haushaltsjahr 2027: Nicht verausgabte Haushaltsmittel können auf Antrag ins nächste Jahr übertragen werden. Unterzeichnet wird der Vertrag von Seniorenratsvorsitzender Silke Volz-Auerbach, der Ratsvorsitzenden Birgit Meinig und Bürgermeister Armin Pollehn.

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