
Die Stadt Burgdorf hat die Ausweisung der Ramlinger Straße, K 117, als Schulweg mit Tempo-30-Beschilderung in einer öffentlichen Info-Vorlage beantwortet. Inhaltlich geht es um eine Anfrage der SPD-Fraktion vom Freitag, 13. Mai 2026, und um die Frage, auf welcher Grundlage die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet wurde und warum der Ortsrat zuvor nicht beteiligt worden war.
Nach Angaben der Verwaltung fand zwischen der Region Hannover und der Stadt Burgdorf am Freitag, 23. Januar 2026, ein internes Informations- und Arbeitsgespräch statt. Die Laufzeit des Verkehrsversuchs war demnach um zwei Monate bis Ende Februar 2026 verlängert worden. In turnusmäßigen Besprechungen mit der Verkehrsbehörde und der Polizei sei ebenfalls über den Versuch gesprochen worden. Außerdem habe die Stadt Verkehrszählungen durchgeführt, die nach Darstellung der Verwaltung für die Prüfungen der Region Hannover erforderlich gewesen seien. Diese Erhebungen hätten eine deutliche Bündelungswirkung des Schülerverkehrs auf der Ramlinger Straße bestätigt. Auf dieser Grundlage sei die verkehrsrechtliche Anordnung am Mittwoch, 16. April 2026, ergangen.
Die Region Hannover habe die Anordnung in drei Bereiche gegliedert und jeweils mit konkreten Verkehrszählungen sowie der festgestellten Bündelungswirkung des Schülerverkehrs begründet. Für den Abschnitt zwischen den Straßen Schwarzenbergsfeld und Husarenweg werde auf den hochfrequentierten Schulweg zur Waldschule verwiesen. Genannt werden Zählungen vom Montag, 4. März 2026, im Bereich der Bushaltestelle Haydnstraße mit zwölf Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Eulenkamp und Am Braunen Hirsch mit weiteren acht Schülerinnen und Schülern. Zusätzlich seien am Donnerstag, 12. Februar 2026, im Bereich der Lichtsignalanlage Ehlershäuser Weg weitere acht Schülerinnen und Schüler gezählt worden. Die Waldschule werde derzeit von 137 Schülerinnen und Schülern besucht, davon 135 aus Ramlingen-Ehlershausen.
Für den Bereich zwischen Marderstraße und Bussardweg begründe die Region Hannover die Regelung mit den Schulwegen zu den Bushaltestellen der weiterführenden Schulen in Burgdorf. Dort hätten Schülerinnen und Schüler aus Ramlingen-Ehlershausen die Bushaltestellen an der Ramlinger Straße als Hauptzugangsweg genutzt. Derzeit besuchten 155 Schülerinnen und Schüler aus Ramlingen-Ehlershausen weiterführende Schulen in Burgdorf. Am Montag, 4. März 2026, seien mehr als 99 Schülerinnen und Schüler auf der Ramlinger Straße in Richtung der Bushaltestellen „Ramlinger Straße/Alte Heerstraße“ und „Ramlinger Straße/Bahnhof Ehlershausen“ festgestellt worden. Zusätzlich sei zwischen den beiden Tempo-30-Bereichen eine Lückenschlussregelung angeordnet worden, weil der Zwischenabschnitt rund 300 Meter lang sei und ebenfalls von Schülerinnen und Schülern genutzt werde.
Die Verwaltung verweist außerdem auf die Rechtsgrundlage der Anordnung. Genannt werden § 45 Absatz 1 sowie Absatz 9 Satz 4 Nummer 4 und Nummer 6 der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274. Die zeitliche Begrenzung von Montag bis Freitag zwischen 6 und 19 Uhr sei unter Berücksichtigung der Schul-, Betreuungs- und Buszeiten festgelegt worden, insbesondere mit Blick auf die Unterrichts- und Betreuungszeiten der Waldschule, die Schulzeiten der weiterführenden Schulen und die Fahrzeiten des Schülerverkehrs. Dass keine andere Beschilderung gewählt worden sei, werde mit der Begründung zu dieser zeitlichen Festlegung beantwortet. Die Verwaltung stellt zudem dar, dass die Region Hannover die Ramlinger Straße aufgrund der festgestellten Bündelungswirkung des Schülerverkehrs als hochfrequentierten Schulweg eingestuft habe.
Zur Frage nach dem Verzicht auf Tempo 30 in Ramlingen verweist die Verwaltung auf das Modellprojekt „Tempo 30 in Ortsdurchfahrten der Region Hannover“. Vor dem Projekt sei in den Ortsteilen abgefragt worden, wer teilnehmen möchte. Daraufhin seien die K 112 in Heeßel, die K 117 in Ehlershausen, die K 117 und K 121 in Ramlingen sowie die K 124 in Weferlingsen angemeldet worden. Die Region Hannover habe die Ramlinger Straße in Ehlershausen für den Verkehrsversuch ausgewählt. Zugleich heißt es, dass weitere Verkehrszählungen erfolgen sollen, auf deren Grundlage die Verkehrsbehörde eine mögliche Anordnung prüfen könne; dies gelte auch für die Ortsdurchfahrt in Ramlingen.
Zur Frage der Beteiligung des Ortsrates stellt die Verwaltung dar, dass die straßenverkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Region Hannover nach § 45 StVO erlassen worden sei. Es habe sich um eine Maßnahme der Region Hannover im Rahmen der übertragenen staatlichen Aufgaben als untere Straßenverkehrsbehörde gehandelt. Eine Beschlussfassung der politischen Gremien der Stadt Burgdorf sei dafür nicht erforderlich gewesen. Vor diesem Hintergrund habe im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfahren kein Raum für eine förmliche Beteiligung des Ortsrates bestanden. Zugleich wird mitgeteilt, dass im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am Freitag, 23. April 2026, informiert worden sei, die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sei aufgrund des hochfrequentierten Schulwegs in der Ramlinger Straße nun dauerhaft angeordnet worden und auf dieser Grundlage sei erneut ein Antrag auf Tempo-30-Ausweisung in der Ortsdurchfahrt Sorgensen gestellt worden.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anfrage zu Tempo 30 , Antwort durch die Verwaltung , Info-Vorlage-Anfrage.
