Angeklagter erscheint nicht zum Gerichtstermin — bestehender Haftbefehl wird nun vollstreckt

Foto: KI generiert

Ein wegen Geldwäsche angeklagter Mann erschien am gestrigen Mittwoch, 1. Juli 2026, ohne Entschuldigung nicht zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Burgdorf. „Was nun?“, stellte Richter Klaus von Tiling die rhetorische Frage. Die anwesende Anwältin des Angeklagten konnte dazu keine Auskunft geben und erklärte, sie wisse nicht, warum ihr Mandant nicht erschienen sei. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll nun der bereits seit dem 24. April 2026 bestehende Haftbefehl vollstreckt werden. Der Versuch von Klaus von Tiling, die Eltern des Angeklagten telefonisch zu erreichen, scheiterte. Der Angeklagte wird nun zur Fahndung ausgeschrieben. Sollte er gefasst werden, wird er in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Anschließend wird ein neuer Gerichtstermin festgesetzt.

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