
Die Stadt Burgdorf hat die Betriebskostenabrechnung für die Häuser der Jugend 2024 und 2025 als öffentliche Mitteilung vorgelegt. Die Mitteilung ist für den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am Montag, 31. August 2026, sowie für den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie am Montag, 7. September 2026, vorgesehen.
In der Übersicht werden vier Jugendfreizeiteinrichtungen genannt, nämlich JohnnyB., das Haus der Jugend Ramlingen Ehlershausen, das FaN Haus Otze und das Südstadtbistro. Nach Angaben der Unterlagen dienen die Einrichtungen der Förderung von Freizeitangeboten und der Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche. Ergänzend wird ausgeführt, dass sie für Angebote des Stadtjugendamtes, für Veranstaltungen anerkannter Jugendgemeinschaften und bei nicht benötigten Räumen auch für gemeinnützige Organisationen und andere Nutzer zur Verfügung stehen.
Für 2025 werden insgesamt 42.255 Besuche ausgewiesen, nach 42.246 im Jahr 2024. Die pädagogisch betreuten Besuche werden für 2025 mit 29.457 angegeben, nach 29.310 im Vorjahr. Bei den Kosten pro Besuch werden für JohnnyB. 35,77 Euro, für das Südstadtbistro 24,89 Euro, für das FaN Haus Otze 25,07 Euro und für das Haus der Jugend Ramlingen Ehlershausen 26,45 Euro ausgewiesen.
Die Gesamtkosten der Einrichtungen steigen von 1.212.434,07 Euro im Jahr 2024 auf 1.337.906,40 Euro im Jahr 2025. Die Gesamterlöse sinken im selben Zeitraum von 79.436,29 Euro auf 74.879,27 Euro. Daraus ergibt sich für 2025 ein Ergebnis von minus 1.263.027,13 Euro, nach minus 1.132.997,78 Euro im Jahr 2024. Der Kostendeckungsgrad liegt 2025 bei 5,60 Prozent und 2024 bei 6,55 Prozent.
In den Erläuterungen wird der Anstieg der Dienstbezüge für tariflich Beschäftigte mit Tarifsteigerungen und Personalvakanzen im Jahr 2024 begründet. Außerdem werden höhere Kosten bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen genannt, die unter anderem auf die Erneuerung von Fenstern im Haus der Jugend Burgdorf, auf die Wartung von Feuerlöschern, auf die Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung sowie auf Instandsetzungsmaßnahmen an den WCs im Haus der Jugend Otze zurückgeführt werden. Für die Heizkosten und die Wasser- und Abwasserkosten wird auf Ablesewerte hingewiesen, die in den Vorjahren auf Schätzungen beruhten.
Zu den Erlösen heißt es, dass die sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte auf eine erhöhte Anzahl an Gastspielaufführungen zurückzuführen sind. Unter dieser Position wurden Entgelte für diverse Freizeitangebote, Einnahmen für Theaterveranstaltungen und die Benutzung von Räumen und Geräten durch Dritte verbucht. In der abschließenden Bewertung wird festgestellt, dass sich aus dem Betrieb der städtischen Einrichtung Häuser der Jugend im Jahr 2025 ein Zuschussbedarf von 1.263.027,13 Euro ergibt.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: HDJ 2024 2025 , Mitteilungsvorlage.
