Klage gegen Stadt wegen Sportplatz in Sorgensen

Eine angestiegene Platznutzung sowie die Partylaune der sogenannten 3. Halbzeit nach dem Spiel, hier beim Saisonabschluss 2024, nahmen Anwohner zum Anlass eine Feststellungsklage einzureichen.

„Schade, dass es so weit kommen musste“, so Anne-Kathrin Albert in einer Mitteilung an die Presse am heutigen Montag, 11. August 2025. Seit 2014 wohnt sie mit ihrem Mann und drei Kindern direkt neben dem Sportplatz in Sorgensen. Mit dem Haus haben sie jedoch auch einen Konflikt übernommen. „Wir haben uns anfänglich sehr gefreut, neben einem Sportplatz zu ziehen. Wir freuen uns über eine lebendige Umgebung.“ Doch sie gibt auch zu, „die Partylaune in der 3. Halbzeit unterschätzt zu haben“. Dazu komme „eine rapide angestiegene Platznutzung und ein stetiger Ausbau“.

„Wir haben mit einer permanent zugeparkten Ausfahrt zu kämpfen, mit der Entsorgung von brennenden Zigaretten, Steinen und Flaschen über den Gartenzaun und bei Betrieb ist der Lärmpegel so hoch, dass wir auch im Haus Medien nur noch über Kopfhörer nutzen können. Dazu kommt eine Vielzahl herübergeschossener Bälle pro Jahr trotz Ballfangzaun. Eine Gartennutzung zu Betriebszeiten ist nicht mehr möglich.“

Das berichtete die Familie im Oktober 2023 auch dem Bürgermeister Armin Pollehn. Er habe die Stadt dabei nicht in der Pflicht gesehen und habe auf den Sportverein als Betreiber verwiesen. Er habe auch angeboten, dass die Stadt als Mediator bei einem Schiedstermin tätig sei. „Das haben wir aber ganz anders gesehen“, so Carsten Albert. „Die Stadt ist für die Genehmigungslage zuständig. Dazu gehört auch, den Betrieb so zu beschränken, dass er sich dem Wohngebiet anpasst. Es ist Aufgabe der Stadt, die Anwohner zu schützen. Und in diesem Fall gehört der Stadt sogar das benachbarte Grundstück. Sie ist hier also doppelt in der Pflicht.“

Im August 2024 fand daher ein Schiedstermin mit der Stadt Burgdorf unter Anwesenheit des Sportvereins SV Sorgensen statt. Neben Video- und Fotonachweisen zu den Beeinträchtigungen sorgte eine Statistik für Erstaunen: auf dem kleinen Sportplatz mitten im Wohngebiet und ohne „Pufferzone“ zu den Anwohnern finden mehr Herrenspiele statt als im Stadion der TSV Burgdorf mit zwei Plätzen. „Als wir die vom Sportverein selbst veröffentlichten Zahlen darstellten, herrschte auf der Gegenseite großes Schweigen“, erinnert sich Anne-Kathrin Albert. „Wir konnten nachweisen, dass über die letzten 10 Jahre ein exorbitantes Wachstum vorliegt. Damit entkräfteten wir den Vorwurf, wir würden uns ‚einfach nur so anstellen‘.“

„In dem Zuge wurde nach dem Genehmigungsstand und der Betriebsordnung gefragt. Doch trotz mehrmaliger Nachfragen und Fristsetzungen liegen keine ausreichenden Genehmigungen vor. Im Gegenteil: die Stadt Burgdorf teilte Ende 2024 schriftlich mit, dass sie den Platz für ausreichend genehmigt hält und ein weiteres Gespräch nicht nötig sei“, teilt Anne-Kathrin Albert weiter mit.

„Es kann nicht sein, dass ein Sportbetrieb wachsen und wachsen und wachsen kann und wir das alles stillschweigend akzeptieren müssen. Gerade bei der ungewöhnlichen Enge Tür an Tür funktioniert es gemeinsam nur mit Rücksicht. Platzhirschverhalten ist absolut kontraproduktiv und schadet der Dorfgemeinschaft“, so Albert. „Dauerbetrieb, auch an Sonn- und Feiertagen, verhindert jegliche Resilienz. Saisonpause? Gibt es auch nicht, denn dann finden Camps oder Cups oder der neu ausgerufene Platzhirsch-Pokal statt. Und zudem einen neuen Pokal ausspielen zu lassen mitten in einer rechtlichen Auseinandersetzung über die Spielhäufigkeiten sei mehr als unsensibel“, so Albert.

Ausweichmöglichkeiten innerhalb von Burgdorf seien ihrer Meinung nach jedoch da. So sind die Plätze des 1. FC Burgdorf nicht ausgelastet, wie ebenfalls die Spielanzahl zeigt. Als der 1. FC Burgdorf aufgrund einer Anwohnerklage aus dem Wohngebiet an den Stadtrand ziehen musste, wurde auf genügend Parkplätze und ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung geachtet. „Hier darf daher auch die 3. Halbzeit intensiv begangen werden“, so Anne-Kathrin Albert weiter.

Auch im Sportausschuss war die Situation schon Thema. Ratsfrau Anika Lilienthal (FDP) hat daher der Stadt Burgdorf Ende 2024 ins Protokoll schreiben lassen, eine Betriebsgenehmigung vorzulegen. Ihr ist es wichtig, „den Schutz der Familie wie auch das Ehrenamt im Sport durch eine gute Lösung sicherzustellen“. Doch die Verwaltung sei bislang noch nicht tätig geworden.

„Da die Stadt keine Lösungen anbietet und weder bei den baulichen Maßnahmen noch bei der Nutzung den Anwohnerschutz berücksichtigt, muss nun der Richter entscheiden. Die Feststellungsklage wurde durch eine hannoversche Fachkanzlei beim Verwaltungsgericht in Hannover eingereicht. Mit einem Urteil ist frühestens Ende 2026 zu rechnen“, erklärt Anne-Kathrin Albert.

„Zunächst klingt das Wort ‚Klage‘ furchtbar, doch letztendlich wird es ein Ergebnis geben, was für beide Seiten Rechtssicherheit bringt“, so Carsten Albert. „Und selbstverständlich halten wir den Verhandlungsweg offen, doch bewegen muss sich nun die Stadt.“

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