
Die Stadt Burgdorf legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Pachtzinsen für die städtischen Kleingartenanlagen „Drei Eichen“ und „Grüne Aue“ vor. Dabei handelt es sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, die eine schrittweise Anhebung der Pachtzinsen vorsieht. Der Rat soll am Donnerstag, 19. März, über den Vorschlag entscheiden. Zuvor befassen sich der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am Montag, 23. Februar, sowie der Verwaltungsausschuss am Dienstag, 24. Februar, mit dem Thema.
Die Pachtzinsen sind zuletzt im Jahr 2020 erhöht worden und für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 festgeschrieben. Grundlage für die Aktualisierung der Pachtzinsen ist das Bundeskleingartengesetz (BKleinG), das einen höchstmöglichen Pachtzins definiert, der sich am vierfachen ortsüblichen Pachtzins für erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau orientiert. Die Ermittlung des ortsüblichen Pachtzinses erfolgte bislang anhand des Statistischen Jahresbuchs 2018, aktuell liegt eine neue Erhebung des Landesamts für Statistik Niedersachsen vor, die für die Region Hannover ein höheres Pachtentgelt für Ackerland ausweist. Daraus resultiert ein maximal zulässiger Pachtzins von 2.308 Euro pro Hektar.
Derzeit liegen die Pachtzinsen für die Kleingartenanlagen „Drei Eichen“ mit circa 2,2 Hektar Fläche bei 1.692 Euro pro Hektar und für „Grüne Aue“ mit rund 3,1 Hektar bei 1.859 Euro pro Hektar. Insgesamt werden aktuell 3.734 Euro beziehungsweise 5.781 Euro eingenommen, was etwa 70 Prozent des zulässigen Höchstsatzes inklusive öffentlicher Lasten wie Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren entspricht. Die freiwilligen Leistungserlasse gegenüber höheren Pachteinnahmen betragen derzeit rund 4.000 Euro.
Aus haushaltssicherungspolitischen Gründen schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Pachtzinsen ab dem 1. Januar 2026 vor, zunächst um 10 Prozent und weitere 10 Prozent zum 1. Januar 2029, mit einer Festschreibung bis zum 31. Dezember 2032. Dieser Vorschlag setzt einen Kompromiss mit den Kleingartenvereinen um, die die ursprünglich von der Verwaltung angegebene Erhöhung um 20 Prozent zum 1. Januar 2026 nicht mittragen würden. Die schrittweise Erhöhung entspricht einer zusätzlichen jährlichen Belastung von etwa 7,60 Euro bis 9,20 Euro pro Pächter bei einer durchschnittlichen Parzellengröße von circa 450 Quadratmetern und liegt weiterhin unter den maximal zulässigen Pachtzinsen.
Die erwarteten Mehreinnahmen aus der Anhebung der Pachtzinsen betragen jährlich rund 1.900 Euro. Im regionalen Vergleich liegen die derzeitigen Pachtzinsen in Burgdorf mit etwa 1.700 bis 1.850 Euro pro Hektar im Mittelfeld, wobei die Pachtzinsen in der Region Hannover zwischen ungefähr 1.200 Euro und bis zu knapp 3.900 Euro pro Hektar variieren. Die Festlegung der Pachtzinsen erfolgt auf Grundlage der finanziellen Lage der Stadt sowie des Bundeskleingartengesetzes unter Berücksichtigung der Interessen der Kleingartenvereine.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Vorlage.
