
Die Stadt Burgdorf hat den politischen Gremien eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, die im Rat der Stadt Burgdorf am Freitag, 19. März 2026, zur Entscheidung steht. Ziel der Neufassung ist eine Anpassung der Gebühren, die zuletzt vor über 15 Jahren geändert wurden.
Hintergrund der Neufassung ist eine vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport gewährte Bedarfszuweisung, die an die Stadt Burgdorf mit einer Zielvereinbarung zur Konsolidierung geknüpft ist. Danach soll ab dem Jahr 2026 durch eine pauschale Erhöhung der Benutzungsgebühren eine Mehreinnahme von jährlich 10.000 Euro erzielt werden. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird empfohlen, die Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte auf 6,90 Euro je Quadratmeter und Monat anzuheben. Das entspricht einer Erhöhung von circa 138 Prozent gegenüber dem bisherigen Satz von 2,90 Euro je Quadratmeter. Die Nebenkostenpauschale soll auf 6,60 Euro je Quadratmeter und Monat steigen, was einer Steigerung von etwa 150 Prozent entspricht.
Die Gebührenkalkulation basiert auf betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, ermittelt durch die Finanz- und Steuerabteilung, und ist in einer detaillierten Kostenaufstellung dokumentiert. Daraus ergibt sich ein kostenneutraler Betrag von 87,92 Euro pro Quadratmeter und Jahr für die Nutzung einer Obdachlosenunterkunft. Dabei werden Personalkosten, Unterhalts- und Betriebskosten sowie Kapital- und Verwaltungskosten berücksichtigt. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und unter Abwägung der Pflicht der Stadt zur Bereitstellung von Unterkünften für obdachlose Personen wird von einer vollständigen Kostenneutralität abgesehen.
Die Satzung regelt die Erhebung sowohl der Benutzungsgebühren als auch der Nebenkostenpauschale. Gebührenpflichtig sind Nutzerinnen und Nutzer, denen eine Unterkunft von der Stadt zugewiesen wurde oder die eine Unterkunft unrechtmäßig nutzen. Die Monatsgebühren sind im Voraus bis zum fünften Tag jedes Monats fällig. Die Satzung umfasst zudem datenschutzrechtliche Bestimmungen zur Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die bisherige Satzung zur Gebührenerhebung aus dem Jahr 2008 wird durch die Neufassung ab Mittwoch, 1. Juli 2026, aufgehoben. Die Neufassung der Satzung wird im Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung am Dienstag, 3. März 2026, vorberaten und vom Verwaltungsausschuss am Mittwoch, 17. März 2026, empfohlen. Die Stadt Burgdorf verweist zudem auf eine vergleichende Betrachtung der Gebühren der umliegenden Kommunen, die zwischen 3 und 12 Euro je Quadratmeter zuzüglich Nebenkosten erheben, abhängig von Bausubstanz und Heizart der Gebäude.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 – Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Burgdorf , Anlage 2 – Gebührenkalkulation , Vorlage.
