
Die Stadt Burgdorf will ihre Verwaltungsgebührensatzung anpassen und erwartet dadurch jährliche Mehreinnahmen von rund 10.000 Euro. Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten empfahl am heutigen Montag, 23. Februar 2026, einstimmig, die neue Satzung zu beschließen. Die Anpassung ist Teil der Konsolidierungsmaßnahmen, zu denen sich die Stadt gegenüber dem Land Niedersachsen verpflichtet hat.
Der Verwaltungsausschuss berät die Vorlage am 17. März, der Rat soll am 19. März die endgültige Entscheidung treffen.
Hintergrund: Zielvereinbarung mit dem Land
Die Stadt Burgdorf hat vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eine Bedarfszuweisung wegen außergewöhnlicher Haushaltslage erhalten. Im Rahmen der hierfür abgeschlossenen Zielvereinbarung bestand die Verpflichtung, geeignete Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehört auch die für 2026 vorgesehene Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung.
Musterverwaltungssatzung des Städtetags als Grundlage
Für die neue Verwaltungskostensatzung diente die Musterverwaltungskostensatzung samt Kostentarif des Niedersächsischen Städtetags (NST) als Grundlage. Bei der Überarbeitung wurden nur diejenigen Positionen in den Kostentarif aufgenommen, die tatsächlich anfallen, pragmatisch umsetzbar und wirtschaftlich darstellbar sind.
Ziel ist laut Verwaltung eine verständliche, transparente und bürgernahe Satzung. Hinsichtlich der Bürgernähe wird zukünftig auf die Erhebung von Gebühren für alltägliche Leistungen (beispielsweise Kopien im Rahmen der Leistungsgewährung) verzichtet.
Die wichtigsten Gebühren im Überblick
Vervielfältigungen:
- Kopien schwarz-weiß DIN A4: 0,50 Euro
- Kopien farbig DIN A4: 1,00 Euro
Amtliche Beglaubigungen:
- Beglaubigung von Unterschriften: 7,50 Euro
- Beglaubigung von Abschriften: 7,50 Euro
- Negativzeugnis Vorkaufsrecht: 40,00 Euro
Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang:
- Wasserversorgung: 65,00 Euro
- Schmutzwasserbeseitigung: 100,00 Euro
- Niederschlagswasserbeseitigung: 65,00 Euro
Entwässerungsgenehmigungen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 180,00 Euro
- Mehrfamilienhäuser/Gewerbe: 335,00 Euro
Baumaßnahmen:
- Erschließungsbestätigung: 45,00 Euro
- Zufahrtsgenehmigung: 150,00 Euro
- Bauleitpläne DIN A1 schwarz-weiß: 28,00 Euro
Schadensfälle:
- Bearbeitung bis 100 Euro Schaden: 30,00 Euro
- Bearbeitung bis 200 Euro Schaden: 35,00 Euro
- Bearbeitung über 200 Euro Schaden: 40,00 Euro
Allgemeiner Auffangtatbestand:
- Genehmigungen, Erlaubnisse etc. ohne spezifische Gebühr: 40,00 Euro je halbe Stunde
Alte Satzung von 1997 wird ersetzt
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung treten die Verwaltungskostensatzung vom 13. Februar 1997 sowie die Änderungssatzungen vom 8. Oktober 1998, 1. Januar 2002 und 9. Oktober 2008 außer Kraft. Die bisherige Satzung ist auf der Internetseite der Stadt Burgdorf unter Rathaus & Politik, Satzungen und Richtlinien, Allgemeine Verwaltung einsehbar.
