Die Stadt Burgdorf bietet ab der kommenden Woche eine Online-Gewerbeanzeige über ihr Serviceportal an. Bürger können damit den Beginn, Änderungen oder die Schließung eines Gewerbes digital erledigen. Nach Angaben der Stadt steht dafür eine elektronische Dienstleistung zur Verfügung, über die Gewerbevorgänge einfach und sicher angezeigt werden können.
Die Online-Gewerbeanzeige gilt für zahlreiche Rechtsformen vom Einzelunternehmen bis hin zu Kapital- und Personengesellschaften. Übermittelt werden können unter anderem der Gewerbebeginn, ein Umzug des Betriebs, die Aufgabe des Gewerbes, wesentliche Änderungen der Tätigkeit oder Namensänderungen. Grundlage ist § 14 der Gewerbeordnung, der die Anzeige vorschreibt.
Die erforderlichen Angaben werden online erfasst und direkt an die zuständige Abteilung Ordnung übermittelt. Je nach Einzelfall können notwendige Unterlagen wie ein Auszug aus dem Handelsregister, Ausweisdokumente oder behördliche Erlaubnisse hochgeladen werden. Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Offene Handelsgesellschaften ist die Online-Anzeige möglich, sofern ausschließlich natürliche Personen Gesellschafter sind. Sind juristische Personen beteiligt, erfolgt die Erfassung weiterhin direkt über die Abteilung Ordnung.
Die anfallenden Gebühren werden laut Stadt am Ende der Online-Erfassung gemäß Gebührenverordnung erhoben. Als Zahlungsarten stehen Kreditkarte, PayPal und SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Abrufbar ist die Online-Gewerbeanzeige ab nächster Woche unter serviceportal.burgdorf.de/onlinegewerbeanzeige.
