
Die Stadt Burgdorf hat über die Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 informiert. Es handelt sich um eine öffentliche Mitteilung der Verwaltung. Nach den Unterlagen hat die Region Hannover die Satzung mit Verfügung vom 22. April 2026 genehmigt.
In der Mitteilung wird angegeben, dass die Veröffentlichung der 1. Nachtragshaushaltssatzung im „Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover“ sowie im Anzeiger für Burgdorf veranlasst wurde. Die öffentliche Auslegung gemäß § 114 Abs. Satz 3 NKomVG soll in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 20. Mai 2026 erfolgen, sodass die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 am 21. Mai 2026 in Kraft getreten sein wird.
Als Hintergrund nennt die Mitteilung, dass die Region Hannover die vom Rat der Stadt Burgdorf am 19. März 2026 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung genehmigt hat. Die Genehmigung verweist auf die Haushaltslage der Stadt Burgdorf und nennt für das Haushaltsjahr 2026 ordentliche Erträge in Höhe von 92.001.800 Euro, ordentliche Aufwendungen in Höhe von 125.792.900 Euro sowie außerordentliche Erträge in Höhe von 686.000 Euro. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Fehlbetrag im Jahresergebnis von 33.105.100 Euro. Für die folgenden drei Finanzplanungsjahre werden ebenfalls jeweils hohe Defizite für den Ergebnishaushalt genannt.
Weiter heißt es, die Kreditermächtigung sei um 12.807.300 Euro auf 23.648.200 Euro neu beschlossen worden. Die Verpflichtungsermächtigungen seien um 1.538.000 Euro auf 4.168.000 Euro erhöht worden. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite sei um 17.293.500 Euro auf 46.109.500 Euro für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt worden. Der Nachtragsstellenplan 2026 wurde nach Angaben der Region Hannover ohne Bedenken zur Kenntnis genommen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Genehmigung 1. Nachtrag 2026 , Mitteilungsvorlage.
