
Die Stadt Burgdorf legt mit einer öffentlichen Beschlussvorlage für die politischen Gremien ein Nutzungskonzept für das Rathaus I vor. Inhaltlich geht es darum, das sanierte Gebäude als Verwaltungsstandort und zugleich für eine öffentliche Nutzung zu öffnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der beschriebenen Nutzung zuzustimmen, den der Verein Stadtmarketing Burgdorf im Rathaus I zu verorten und weitere Vereinbarungen zur Aufgabenverteilung und zur Nutzung der öffentlichen Flächen ausarbeiten zu lassen.
In der Beratungshistorie ist für den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am Montag, 1. Juni 2026, eine Vorberatung vorgesehen, der Verwaltungsausschuss soll am Dienstag, 16. Juni, eine Empfehlung geben und der Rat am Donnerstag, 18. Juni, entscheiden.
Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten hatte die Ursprungsvorlage bereits ausführlich beraten. Wegen weiteren Informationsbedarfs zur öffentlichen Nutzung und zur empfohlenen Koordination durch den Stadtmarketing Burgdorf wurde die Vorlage zunächst zurückgestellt. Aufgegriffen werden danach Fragen zur öffentlichen Nutzung des Rathauses I, zur veränderten Belegung der Räume, zu den Städtebaufördermitteln, zu Nutzungsgebühren und zu den erzielbaren Mieteinnahmen.
Zum Rathaus I verweist die Vorlage auf den Ratsbeschluss vom 17. Februar 2022, wonach das Gebäude als Verwaltungsstandort inklusive Öffnung als „Bürger*innenhaus“ genutzt werden soll. Für die Raumaufteilung wird beschrieben, dass sich der Zuschnitt gegenüber der ursprünglichen Planung verändert hat. Im Erdgeschoss sei der letzte Raum auf der linken Seite nicht als Besprechungsraum nutzbar, da er durch eine Zwischenwand geteilt sei. Stattdessen werde empfohlen, den mittleren Raum auf der rechten Seite, der früher als Trauzimmer vorgesehen war, als neuen Besprechungsraum zu nutzen. Der Seniorenrat und die Schiedsstelle sollen den ursprünglich geplanten Besprechungsraum erhalten, der sich als Büro mit eigener kleiner Besprechungsmöglichkeit nutzen lasse.
Für die öffentliche Nutzung der Flächen konnten nach Angaben der Vorlage Städtebaufördermittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro eingeworben werden. Der Anteil der öffentlichen Flächen wurde mit 41 Prozent der Gesamtfläche angegeben, also 475,5 Quadratmeter von insgesamt 1.131,8 Quadratmetern. Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre. Bereits knapp 770.000 Euro der bewilligten Mittel seien in Anspruch genommen worden, die restlichen 830.000 Euro seien für die Jahre 2026 und 2027 entsprechend dem Baufortschritt vorgesehen. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass sich die Fördermittelhöhe verringert, wenn der für die öffentliche Nutzung vorgesehene Flächenanteil sinkt, und dass zu viel ausgezahlte Fördermittel zurückzuzahlen sowie rückwirkend mit 5 Prozent über Normalzins zu verzinsen sind.
Für die Nutzung der Räume werden in der Vorlage auch mögliche Entgelte und Mieteinnahmen dargestellt. Eine Aufwandspauschale zur Deckung entstehender Kosten, etwa der Betriebskosten, könne erhoben werden. Außerdem wird ausgeführt, dass die Stadt Burgdorf Bedarfskommune ist und daher eine angemessene Energiepauschale für die Nutzung zu ermitteln und zu erheben sei. Für gewerblich nutzbare Flächen wird aufgrund der vollenergetischen Kernsanierung und der Lage eine Miete von 16,00 bis 18,00 Euro pro Quadratmeter für möglich gehalten. Als Vergleich nennt die Vorlage in der näheren Umgebung gewerbliche Flächen für 12,00 bis 14,00 Euro pro Quadratmeter.
Die Vorlage empfiehlt, dem Stadtmarketing Burgdorf die Koordination und den Betrieb der öffentlich genutzten Räume zu übertragen und ihm im Gegenzug für die Dauer der Zweckbindungsfrist Büroräume mietfrei zur Verfügung zu stellen. Dafür sollen Büroräume mit 79,85 Quadratmetern genutzt werden. Bei einer angenommenen Miete von 17,00 Euro pro Quadratmeter ergibt sich nach der Berechnung in der Vorlage eine mögliche monatliche Mieteinnahme von 1.357,45 Euro, entsprechend 16.289,40 Euro im Jahr und 325.788,00 Euro über 20 Jahre. Zugleich wird dargestellt, dass der erzielbaren Miete zusätzliche Investitionskosten gegenüberstehen, wenn die 1,6 Millionen Euro über einen Kommunalkredit finanziert werden müssten; dann würden bei 20 Jahren Laufzeit und einem aktuellen Zinssatz von 3,5 Prozent zusätzliche Zinskosten von rund 560.000 Euro entstehen.
Als Grundidee beschreibt die Vorlage das Rathaus I als zentralen Ort, der unterschiedliche Zielgruppen anspricht, ehrenamtliche Angebote ermöglicht und zur Belebung der Innenstadt beiträgt. Genannt werden als mögliche Nutzungen unter anderem Lesungen, kleinere Veranstaltungen, Ausstellungen, ein Repair-Café, ein Erzähl-Café, Kreativwerkstätten, Beratungsangebote, Besprechungsräume für Vereine, Initiativen und Selbsthilfegruppen, offene Treffpunkte sowie Themenabende, Informationsveranstaltungen, Bürgersprechstunden und Diskussionsforen. Die konkrete Ausgestaltung soll nach der Vorlage davon abhängen, wer sich mit Ideen, Engagement und Formaten einbringt.
Zum Stadtmarketing Burgdorf heißt es, dass bei einer optimalen Nutzung der Besprechungsräume und des Ratssaals an sieben Tagen in der Woche von 10 Uhr bis 22 Uhr eine Nutzung denkbar sei. Für den reibungslosen Ablauf müsse die Koordination der Termine, das Öffnen und Verschließen der Räume, die Einhaltung der Nutzungszeiten sowie Reinigung, Rückbau und Müllentsorgung sichergestellt werden. Zugleich soll die Nutzung nicht ausschließlich dem Stadtmarketing vorbehalten sein; ausdrücklich gewünscht sei auch die Nutzung durch Burgdorfer Vereine und Verbände. Der I-Point könne nach Vorstellung des Stadtmarketings durch eine parallele Büronutzung personell abgedeckt werden und als Welcome-Center für neu nach Burgdorf kommende Menschen und Unternehmen sowie im Veranstaltungsjahr 2028 als Anlaufstelle für die Reihe „750 Jahre Burgdorf“ dienen.
Außerdem werden Tourismusbezüge genannt. Der I-Point soll Ausgangspunkt für Stadtspaziergänge und Stadtrundgänge mit QR-Code und VR-Brillen sein. Eine Fahrradstation und eine E-Bike-Ladestation sollen Fahrradtouristen ansprechen. Der Stadtmarketing Burgdorf e.V. beschäftigt sich nach eigenen Angaben bereits intern mit einem Burgdorfer Tourismuskonzept und formuliert dazu Fragen nach Alleinstellungsmerkmalen, einer authentischen touristischen Identität und einer klaren Angebotsstruktur.
Als Belebungsfaktor und Impulsgeber wird das Stadtmarketing Burgdorf in der Vorlage zudem als wichtiger Akteur für die erforderliche Belebung des Rathauses I beschrieben. Rein ehrenamtliche Strukturen könnten den organisatorischen Aufwand nicht leisten, weshalb die Gespräche mit dem Stadtmarketing aufgenommen worden seien. Benannt werden auch die vom Stadtmarketing zu finanzierenden Investitionen, darunter Umzug, Erneuerung der Büroausstattung und des technischen Equipments, Einrichtung des I-Points, neue Webseiten, Informationsmaterial, Erarbeitung eines Tourismus-Entwicklungskonzepts, Netzwerkarbeit, Schaffung neuer Strukturen, Personal mit zwei Stellen sowie die Anmietung neuer Lagerräume und eines Archivs.
Als Alternative beschreibt die Vorlage den Betrieb der öffentlichen Nutzung des Rathauses I durch die Stadt Burgdorf. Dafür wären bei täglicher Nutzung einschließlich der Wochenenden nach der Vorlage mindestens 2,5 zusätzliche Stellen im Stellenplan erforderlich. Der genaue Stellenbedarf soll für die Stellenplanberatungen vorab ermittelt werden. Über diese zusätzlichen Stellen wäre die Koordination sicherzustellen und der laufende Betrieb zu begleiten.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 – Erdgeschoss Raumaufteilung , Anlage 2 – Berechnung fördermittelfähige Fläche , Vorlage.
