Die Region Hannover schützt das Grundwasser und schränkt die Beregnung an besonders warmen Tagen auch in diesem Sommer zeitlich ein. Wie im vergangenen Jahr dürfen von Montag, 1. Juni, bis Mittwoch, 30. September 2026, in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen nicht beregnet werden. Maßgeblich für das Inkrafttreten bleiben die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen.
Erlaubt bleiben klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung oder Düsenwagen, sowie punktgenaue Beet- und Baumbewässerungen unabhängig von Tageszeit und Temperatur. Auch die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen, ist jederzeit möglich.
„Das Jahr 2025 war im Vergleich zum langjährigen Mittel deutlich zu trocken – mit spürbaren Auswirkungen auf die Grundwasserstände. Die Grundwassersituation in der Region Hannover bleibt also kritisch. Deshalb sind die Regeln für die Beregnung im Sommer weiterhin ein wichtiger Bestandteil unserer Wasserstrategie, damit auch in den kommenden Jahrzehnten ausreichend Wasser für alle da ist. Die Einschränkungen sind so moderat wie möglich und beschränken sich auf Zeiträume, an denen die Verdunstungsverluste am höchsten sind“, erklärt Umweltdezernent Jens Palandt.
Nach Angaben der Region zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre und zahlreiche Gespräche mit Sportvereinen und der Landwirtschaft, dass die Regeln gut umsetzbar sind und bei den betroffenen Gruppen größtenteils auf Verständnis stoßen. „Unsere Erfahrungen der vergangenen Jahre und zahlreiche Gespräche mit Sportvereinen und der Landwirtschaft zeigen: Die Regeln sind gut umsetzbar und stoßen auch bei den betroffenen Gruppen größtenteils auf Verständnis“, berichtet Palandt.
Kontrollen sollen in diesem Jahr verstärkt auch an den Wochenenden stattfinden. Verstöße gegen die Vorgaben zur Beregnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. „In den vergangenen drei Jahren sind wir mit aufklärenden Gesprächen ausgekommen. Das ist auch in diesem Jahr das Ziel“, so Palandt. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wassernutzung gibt es unter www.hannover.de/wassernutzung.
Um die Landwirtschaft, Beregnungsverbände, Kommunen und Einwohner beim nachhaltigen Umgang mit Grundwasser zu unterstützen, hat die Region Hannover die Förderrichtlinie „Grundwasser“ auf den Weg gebracht. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat der Richtlinie bereits zugestimmt, eine Entscheidung durch die Regionsversammlung steht am Dienstag, 19. Mai 2026, an.
Mit der neuen Förderrichtlinie will die Region Maßnahmen fördern, die der Klimaanpassung dienen und einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Grundwasser unterstützen. Dazu zählen etwa das Speichern von Niederschlagswasser, der Bau von Kleinstauanlagen und das Umstellen auf effiziente Beregnungstechniken. Die Höchstförderung beträgt 50.000 Euro pro Projekt, in diesem Jahr stehen insgesamt 600.000 Euro bereit. Interessierte können sich zur Antragstellung per Mail an gewaesserschutz@region-hannover.de wenden.
Auch die Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung“ wird fortgesetzt. Damit unterstützt die Region Hannover Sportvereine und Kommunen bei Projekten zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels. Dafür steht in diesem Jahr eine Million Euro bereit. Gefördert werden können unter anderem Maßnahmen, die die Grundwassernutzung in den Sommermonaten reduzieren, etwa Sportplatzbeläge ohne Bewässerungsbedarf, intelligente Bewässerungssysteme oder Zisternen zur Regenwasserspeicherung. Ebenso förderfähig sind Entsiegelungen, Begrünungen von Flächen und Beschattungsmaßnahmen.
Die Höchstfördersumme beträgt 50.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Tochterunternehmen sowie eingetragene Sportvereine, die dem Stadtsportbund Hannover oder dem Regionssportbund Hannover angehören. Weitere Informationen und Beispiele bereits umgesetzter Projekte gibt es unter www.hannover.de/klimaanpassungsrichtlinie-region.
