Tempo 30 am Seniorenheim durch Straßenverkehrsbehörde abgelehnt

Die Stadt Burgdorf hat sich mit der Frage befasst, ob im Bereich des Seniorenheims an der Grünen Allee in Ramlingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert werden kann. Es handelt sich um eine öffentliche Mitteilung des Bürgermeisters an den Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen.

Ausgangspunkt war eine Anfrage in der Ortsratssitzung Ramlingen-Ehlershausen am Dienstag, 26. August 2025. Dabei ging es um eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung zwischen Feuerwehr und dem Gasthaus Köhne. Die Straßenverkehrsbehörde prüfte die örtliche Situation und verwies auf die rechtlichen Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung.

Nach § 45 Absatz 9 Satz 1 und Satz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen und Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Eine Ausnahme gilt laut § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO für innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h im unmittelbaren Bereich sensibler Einrichtungen, zu denen auch Alten- und Pflegeheime zählen.

Nach Bewertung der Behörde liegt der Eingang des Heims etwa 30 Meter Fußweg von der Einmündung in die Grüne Allee entfernt und damit nicht unmittelbar an dieser Straße. Eine Gefahrenlage lasse sich daraus nicht ableiten. Hinzu komme, dass das Gelände durch künstliche Einfriedungen gesichert sei und nur ein etwa fünf Meter breiter Zugang zum Grundstück bestehe. Außerdem befänden sich ein Verwaltungsgebäude und eine Grünfläche vorgelagert, die den räumlichen Abstand zur Kreisstraße zusätzlich vergrößerten.

Die Straßenverkehrsbehörde kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass keine unmittelbare Lage im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO vorliegt. Eine streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h könne auf dieser Rechtsgrundlage daher nicht angeordnet werden.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Mitteilungsvorlage.

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