Falschaussage vor Gericht? Weiterer Zeuge soll Licht ins Dunkel bringen

Foto: KI generiert

Das Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen die 28-jährige Burgdorfer Studentin Leila H. ist am heutigen Mittwoch, 13. Mai 2026, von Amtsrichter Klaus von Tiling vor einer Urteilsverkündung abgebrochen worden. Als neuer Termin wurde der 3. Juni festgesetzt. Der Grund: Es soll noch ein weiterer Zeuge zur Aufklärung angehört werden.

Was die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vorwirft? Sie habe bei der Verhandlung am Amtsgericht Burgdorf am 22. April 2024 eine Falschaussage gemacht. Zuerst habe sie gegenüber der Polizei detaillierte Angaben über einen Vorfall in Burgdorf gemacht, bei der erwähnten Gerichtsverhandlung jedoch eingeräumt, sie könne sich nicht mehr erinnern. Was war vorgefallen? Der damals Angeklagte soll ohne Fahrerlaubnis ein Auto gefahren haben. Die erste Zeugin der heutigen Verhandlung, sie hatte die Angeklagte damals als Babysitterin verpflichtet, sagte aus, sie habe den damals Angeklagten nicht Autofahren sehen und meinte, die heute Angeklagte hätte ebenso nichts dergleichen sehen können. Sie räumte aber ein, dass ihr damaliger Ehemann mit ihr zusammen Leila H. dazu vorgeschlagen hätten, diese Falschaussage zu tätigen. „Wir haben Leila H. angeboten, auszusagen, sie hätte den Angeklagten wegfahren sehen“, sagte die Zeugin heute. Der damals Angeklagte, er wurde freigesprochen, hatte vor diesem Tag sozusagen eine Affäre mit der heutigen Zeugin, allerdings war das Verhältnis bereits beendet. „Er wollte mit mir reden“, sagte heute die Zeugin. „Das habe ich aber abgelehnt.“

Nach dieser Zeugenaussage beantragte Sebastian Brill, Verteidiger der Angeklagten, eine Sitzungsunterbrechung, und danach stellte er Richter Klaus von Tiling die Frage: „Wie bekommen wir das vom Eis?“ Klaus von Tiling antwortete darauf, dass es wohl zu einem Fortsetzungstermin dieser Verhandlung kommen müsse, weil der damalige Ehemann der heutigen ersten Zeugin noch zu befragen sei. „Hier ist heute ein anderer Sachverhalt dargestellt worden, deshalb brauchen wir den damaligen Ehemann als Zeugen.“

Als Nächstes kam Amtsrichterin Stephanie Rohe in den Zeugenstand. Sie hatte am 22. April 2024 die Verhandlung geführt. Die heute Angeklagte habe damals ausgesagt, sie könne sich nicht mehr an den Vorfall erinnern, gab Stephanie Rohe zu Protokoll. Ihre Aussage gegenüber der Polizei könne sie nicht bestätigen. Der damals Angeklagte war heute ein weiterer Zeuge. „Das Auto war auf dem Parkplatzgelände so abgestellt, dass mich von den Beteiligten aus ihrer Sicht keiner hätte ins Auto einsteigen und wegfahren sehen können.“ Auch der nächste Zeuge, ein Polizeibeamter aus Burgdorf, hat heute nichts zur Aufklärung beitragen können, es liege alles zu lange zurück, betonte er.

Während Richter Klaus von Tiling die Aussage des damaligen Ehemanns der ersten Zeugin nicht unbedingt hören müsste, wünschte Verteidiger Sebastian Brill aber diese Anhörung. Die Beteiligten stimmten dem Vorschlag des Richters, die Verhandlung am 3. Juni fortzusetzen, zu.

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