Tempo 30 auf der Ramlinger Straße wirft weitere Fragen auf

Ab sofort heißt es in der Ramlinger Straße Ehlershausen: Schulweg - Tempo 30 von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr.
Foto: Bastian Kroll

Rudolf Alker, Mitglied des Rates der Stadt Burgdorf für die SPD-Fraktion und beratendes Mitglied im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen, hat eine Anfrage zur Ausweisung der Ramlinger Straße als Schulweg mit Tempo-30-Beschilderung gestellt. Die Fragen sollen im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen am Dienstag, 9. Juni 2026, beantwortet werden.

Hintergrund ist nach Angaben Alkers die Sitzung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen am 5. Mai. Dort habe sich zu Beginn der Sitzung eine Einwohnerin nach den neu aufgestellten Tempo-30-Ergänzungsschildern in der Ramlinger Straße erkundigt. Diese weisen große Teile der Straße nach dem Ende des Verkehrsversuchs nun als Schulweg aus.

Alker schreibt in seiner Anfrage an Bürgermeister Armin Pollehn, dieser habe in der Sitzung auf Nachfrage verneint, dass die Stadtverwaltung im Vorfeld von der Region darüber informiert worden sei. Nach Alkers Informationen sowie nach einer eigenen Recherche des AltkreisBlitzes solle es jedoch im Januar 2026 ein Gespräch zwischen der Region und der Stadtverwaltung gegeben haben, in dem genau diese Thematik behandelt worden sei.

Alker möchte deshalb wissen, wann es in den vergangenen Monaten Gespräche zwischen der Regionsverwaltung und der Stadt Burgdorf zu dieser Angelegenheit gegeben hat und mit welchem Ergebnis. Außerdem fragt er, wie viele Grundschüler der Waldschule an einem üblichen Schultag die Ramlinger Straße überqueren, weil sie in dem Wohngebiet auf der südöstlichen Straßenseite wohnen.

Weitere Fragen betreffen die rechtliche Grundlage der Beschilderung. Alker möchte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Ausweisung als Schulweg von 6 bis 19 Uhr montags bis freitags vorgenommen wurde. Zudem fragt er, warum keine Beschilderung wie vor der Thönser Grundschule mit einer zeitlichen Begrenzung von 7:00 bis 17:30 Uhr gewählt wurde.

Außerdem thematisiert Alker, warum in Ramlingen selbst auf Tempo 30 verzichtet worden sei. In seiner Anfrage verweist er auf Paragraf 94 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Danach sei der Ortsrat zu wichtigen Fragen, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Abschließend fragt Alker daher, warum der Ortsrat zu dieser Frage nicht angehört oder informiert worden sei.

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