Klageprüfung wird im Rat thematisiert

Die Stadt Burgdorf befasst sich mit der Frage, ob gegen das Land Niedersachsen wegen einer aus Sicht der Verwaltung nicht kostendeckenden Aufgabenübertragung rechtliche Schritte möglich sind. Es handelt sich dabei um eine öffentliche Info-Vorlage der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Freigeist Burgdorf.

Ausgangspunkt ist ein Ratsbeschluss vom Donnerstag, 12. Dezember 2024. Der Rat hatte damals im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2024 und 2025 den Bürgermeister beauftragt, die Möglichkeit einer Klage gegen das Land Niedersachsen zu prüfen. In der Anfrage vom 5. Januar 2026 wurde um Auskunft gebeten, welche konkreten Maßnahmen die Verwaltung ergriffen hat und mit welchem Ergebnis.

Nach dem Antwortschreiben der Verwaltung wurde das Land Niedersachsen mit Schreiben vom 21. Mai 2025 über die Sachlage informiert und nach Burgdorf eingeladen. Außerdem wurde der Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten eingeladen, um Lösungsmöglichkeiten zu erläutern. Das Schreiben des Städtetages wurde auch als Durchschrift versandt, eine mögliche Teilnahme an einer Ausschusssitzung wurde zwar mündlich angesprochen, aber nicht weiter verfolgt.

Die Verwaltung prüfte nach eigenen Angaben auch die rechtlichen Möglichkeiten. Als möglicher Klageweg wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Land Niedersachsen genannt, für die eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts begründet werden müsste. Zugleich wird auf eine 2025 vom Landkreis Helmstedt eingereichte Verfassungsbeschwerde verwiesen. Für Burgdorf heißt es, dass die freiwilligen Leistungen im aktuellen Haushalt sichergestellt seien und rund 5 Prozent des Haushaltsvolumens ausmachten.

Im Antwortschreiben wird eine Klage nicht empfohlen. Der Niedersächsische Städtetag verfolge die Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen auf politischem Weg, eine rechtliche Auseinandersetzung werde kritisch gesehen. Zugleich verweist die Verwaltung darauf, dass das Konnexitätsprinzip nach ihrer Darstellung weiterhin nicht konsequent umgesetzt werde und dass Zuschüsse im Regelfall als Förderprogramme mit zusätzlicher Bürokratie ausgezahlt würden.

Als Beispiele nennt die Verwaltung unter anderem den Pakt für Kommunalinvestitionen des Landes mit einem Anteil für Burgdorf von 1,18 Millionen Euro in zwei Tranchen 2025 und 2026 sowie das Bundesprogramm Sondervermögen mit einem voraussichtlichen Anteil für Burgdorf von insgesamt 10,6 Millionen Euro, das bis 2042 laufen soll. Für den laufenden Ergebnishaushalt wird die niedersächsische Kommunalfördergesetzverordnung zur frühkindlichen Bildung mit einem voraussichtlichen Mehrertrag von 1,1 Millionen Euro ab 2026 genannt, außerdem Landesmittel für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten einschließlich Administration.

Weiter heißt es, dass sich der Saldo insbesondere im Bereich Kinder, Jugend und Familienhilfe weiter negativ entwickelt habe, die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 gegenüber den Planzahlen vom November 2024 aber jeweils eine Verbesserung von rund 4 Millionen Euro gezeigt hätten. Als Gründe werden unter anderem zeitliche Verschiebungen beim Kita-Ausbau und die Weiterführung von Förderprogrammen insbesondere bei den Kindertagesstätten genannt. Auf der Städteversammlung des Niedersächsischen Städtetages sei außerdem die Auricher Erklärung verabschiedet worden, mit der der Druck auf das Land Niedersachsen zur Stärkung der kommunalen Finanzen erhöht worden sei.

Die Stadt Burgdorf war nach Angaben der Verwaltung bei dieser Städteversammlung durch den Bürgermeister und weitere Ratsmitglieder vertreten. Zudem nehme die Verwaltung an der Bürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages und am Arbeitskreis der Stadtkämmerer teil. Am Donnerstag, 27. Mai, fand außerdem der kommunale Aktionstag zur Finanzkrise statt, der von den Dachverbänden Niedersächsischer Städtetag, Niedersächsischer Landkreistag und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund organisiert wurde. Die Verwaltung kündigte an, zu der dort ebenfalls geforderten Resolution Rettet die Kommunen gesondert eine Vorlage zu erstellen und gab die Anfrage sowie das Antwortschreiben dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten zur Kenntnis.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anfrage FGB zum Sachstand Prüfung von Klagemöglichkeiten , Anlage Infoblatt Rettet die Kommunen , Antwortschreiben Kostendeckende Aufgabenübertragung , Info-Vorlage-Anfrage.

Download als PDF

Nach oben scrollen