Einbruch-Diebstahl und Trunkenheit im Straßenverkehr: Angeklagter muss zwei Verfahren gleichzeitig über sich ergehen lassen

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Gleich wegen zweier Strafverfahren musste sich der 41-jährige Burgdorfer Sascha G. vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Burgdorf verantworten. Richterin Stephanie Rohe sprach den Angeklagten am heutigen Montag, 1. Juni 2026, des Einbruchdiebstahls sowie der Trunkenheit im Straßenverkehr schuldig.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zudem soll dem Verurteilten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Darüber hinaus muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Überdies habe er die Beute von 3.000 Euro zurückzuzahlen. Die Kosten des Verfahrens hat der Verurteilte selbst zu tragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem einschlägig vorbestraften Burgdorfer vorgeworfen, am 5. Juni 2025 gegen 22 Uhr in ein Wohnhaus in Burgdorf eingedrungen zu sein. Nach den Feststellungen des Gerichts verschaffte er sich durch gewaltsames Öffnen Zugang zum Gebäude und brach anschließend auch die Wohnungstür auf.

Hintergrund der Tat war nach Angaben des Angeklagten ein Hinweis eines Bekannten. Dieser habe ihm erzählt, dass sich der Wohnungseigentümer im Urlaub befinde und in der Küche ein tragbarer Tresor mit 3.000 Euro Bargeld stehe. Das Geld nahm der Angeklagte an sich. Sein Motiv? „Geldnot„, sagte Sascha G. Vor Gericht räumte er die Tat ein. Einen Teil der Beute habe er bereits ausgegeben, unter anderem für den Kauf von Drogen. Weitere Beträge seien für private Vergnügungen wie Restaurantbesuche verwendet worden.

Wie die Polizei den Täter ermittelt hat? Im Hausflur sind Überwachungskameras installiert. Wie das Hauseigentümer heute vor Gericht aussagte, erkannte er den Täter auf den Aufnahmen zunächst nicht. Er zeigte das Video jedoch in seinem Bekanntenkreis. Dabei war auch ein Bekannter anwesend, der den Mann identifizierte und als den später ermittelten Täter erkannte. Aufgrund dieses Hinweises konnten die Ermittler die Spur weiterverfolgen.

Der zweite Anklagepunkt des heutigen Prozesses betraf Trunkenheit am Steuer. Dabei ging es jedoch nicht um Alkoholkonsum, sondern um den Einfluss von Drogen und den Missbrauch von Medikamenten. Nach eigenen Angaben ist Sascha G. seit etwa 17 Jahren drogenabhängig. Er konsumierte Kokain und nimmt nach eigenen Aussagen noch immer Cannabis zu sich. Ertappt worden ist er durch eine Polizeikontrolle in der Straße Vor dem Celler Tor in Burgdorf. Nachdem Sascha G. dort auf der Tankstelle getankt hatte, fuhr er los, wurde wenig später von der Polizeistreife angehalten.

Wie eine Polizeibeamtin vor Gericht als Zeugin aussagte, sei den Einsatzkräften das Fahrzeug aufgefallen, weshalb sie sich zu einer Kontrolle entschlossen hätten. „Wir stellten schnell fest, dass der Mann nicht fahrtüchtig war, und leiteten verschiedene Tests ein“, erklärte die Beamtin. Dabei seien unter anderem Gleichgewichtsstörungen festgestellt worden. Zudem habe der Angeklagte glasige Augen gehabt. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass Sascha G. seine Medikamente gegen Bluthochdruck nicht regelmäßig eingenommen hatte, obwohl dies medizinisch notwendig gewesen wäre. Nach seinen Angaben habe dies maßgeblich zu den festgestellten Auffälligkeiten beigetragen. Noch vor Ort wurde ihm der Führerschein entzogen, berichtete die Polizeibeamtin. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, ein schweres Drogenproblem zu haben. Zugleich betonte er, dass es ihm sehr schwerfalle, von der Sucht loszukommen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Geständnis des Angeklagten sei dabei strafmildernd zu berücksichtigen. „Sinnvoll wäre auch die Betreuung durch einen Bewährungshelfer“, sagte die Staatsanwältin.

Der Anwalt des Angeklagten, Stephan Tingler, betonte, dass sein Mandant gewillt sei, sein Drogenproblem in den Griff zu bekommen und für sein weiteres Leben reinen Tisch zu machen. „An der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe kommen wir nicht vorbei. Ich hoffe jedoch auf eine angemessene Strafe für meinen Mandanten.“

Nachdem sich das Gericht zur Beratung zurückgezogen hatte, sprach Stephanie Rohe das Urteil und gab dem Verurteilten mit auf den Weg, er solle alle Auflagen einhalten — „sonst müssen Sie die Haftstrafe absitzen.“

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