Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (USB) hat am heutigen Dienstag, 9. Juni 2026, einstimmig empfohlen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-76 „Läuferweg“ einzuleiten. Der Verwaltungsausschuss trifft die endgültige Entscheidung am 16. Juni.
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Burgdorfer Kernstadt westlich der Bahnstrecke Lehrte–Cuxhaven — ein Übergangsbereich zwischen Gewerbe im Osten und reiner Wohnbebauung im Westen. Festgesetzt ist das Gebiet seit 2002 als Mischgebiet; inzwischen ist es weitgehend mit Wohnnutzung bebaut, während die östlichen Randbereiche noch unbebaut sind.
Ziel der Änderung ist es, Nutzungskonflikte zwischen der bestehenden Gewerbenutzung im Osten und möglicher weiterer Wohnbebauung zu vermeiden. Grundlage ist eine schalltechnische Untersuchung von DEKRA aus dem November 2024, die zeigt: Durch gezielte Steuerung der Wohnnutzung, das Einhalten bestimmter Abstände und Festsetzungen zum passiven Schallschutz nach DIN 4109 lassen sich die maßgeblichen Immissionsrichtwerte einhalten. Konkret wird der Bereich, in dem Wohnnutzung aus Lärmschutzgründen ausgeschlossen ist (MI1), entsprechend erweitert.
Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Von der Möglichkeit, Bürger- und Behördenbeteiligung abzukürzen, empfiehlt die Verwaltung jedoch ausdrücklich abzusehen — die vollständige frühzeitige Beteiligung soll durchgeführt werden.
