
Die Stadt Burgdorf legt einen Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr vor, der vom Feuerwehrausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat beraten werden soll. Nach der Beschlussvorlage soll der Rat den vorliegenden Plan zustimmend zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Schutzziele, Qualitäts- und Ausstattungsstandards beschließen.
In der Begründung heißt es, dass Städte und Gemeinden nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen müssen. Die Stadt Burgdorf komme dieser Empfehlung mit dem erarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan nach. Als Kernpunkte nennt die Vorlage die Standorte und Wirkungsbereiche der Feuerwehr, die vorhandenen Fahrzeuge und Geräte, die Zahl, Ausbildung und Verfügbarkeit der aktiven Feuerwehrmitglieder, das Gefahren- und Risikopotenzial im Stadtgebiet sowie das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger*innen der Stadt Burgdorf.
Der Feuerwehrbedarfsplan berücksichtigt nach Angaben der Verwaltung erstmals auch die Folgen des Klimawandels und definiert notwendige Bedarfe für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burgdorf. Die schutzzielorientierte Bedarfsplanung soll die örtlichen Verhältnisse bewerten und die vorhandene Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in die Sachverhaltserfassung einbeziehen. Zugleich wird darauf verwiesen, dass eine risikogerechte und vorausschauende Planung des Feuerwehrbedarfs zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört.
Die Beschlussvorlage verweist auf die im Feuerwehrbedarfsplan auf den Seiten 113 ff. erarbeitete Schutzzieldefinition. Danach wird für das Stadtgebiet Burgdorf für die erste Schutzzielstufe eine Eintreffzeit von 8 Minuten mit 9 Funktionen und einem Zielerreichungsgrad von 80 Prozent benannt. Für die zweite Stufe werden 13 Minuten, 16 Funktionen und ebenfalls ein Zielerreichungsgrad von 80 Prozent genannt.
Der Plan soll den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Politik eine Grundlage für die Organisation, Größe und Ausstattung der Feuerwehr vor dem Hintergrund des vorhandenen Gefahren- und Risikopotenzials geben. Die FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. soll den Feuerwehrbedarfsplan in der Sitzung des Feuerwehrausschusses am Freitag, 3. September 2026 vorstellen. Für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes stellt die Region Hannover eine Zuwendung in maximaler Höhe von 10.000 Euro aus der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Region Hannover zur Verfügung.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Burgdorf , Vorlage.
