Diskussion um Verkehrsberuhigung im Brüder-Grimm-Weg

Die Stadt Burgdorf legt eine Beschlussvorlage zur Anpassung des verkehrsberuhigten Bereichs im Brüder-Grimm-Weg vor. Die Vorlage, datiert auf den Mittwoch, 15. Januar 2026, enthält zwei Alternativen zur zukünftigen verkehrlichen Gestaltung der Straße und wird im Verwaltungsausschuss am Montag, 27. Januar 2026, entschieden. Zuvor erfolgt am Mittwoch, 22. Januar 2026, eine Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr.

Die Notwendigkeit zur Anpassung ergab sich durch Mitteilung der Abfallwirtschaft aha, die darauf hinwies, dass bei den Entsorgungsfahrten der Gehweg im Brüder-Grimm-Weg bislang überfahren werden musste. Künftig soll jedoch aus Gründen des Individualverkehrsschutzes keine Befahrung des Gehwegs mehr erlaubt sein, was eine unkomplizierte Abfallentsorgung im Brüder-Grimm-Weg einschränken könnte. Ein Vororttermin mit der Verkehrsbehörde zeigte, dass der Ausbauzustand der Straße den gesetzlichen Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht entspricht, obwohl die Straße als solcher ausgewiesen ist.

Die Vorlage beschreibt zwei grundsätzliche Lösungsansätze mit unterschiedlichen baulichen, verkehrsrechtlichen und finanziellen Auswirkungen. Die erste Alternative zielt darauf ab, den verkehrsberuhigten Bereich durch umfassende bauliche Maßnahmen zu erhalten. Dies beinhaltet die Entfernung der Gehwegplatten und deren vollständige Integration in die Fahrbahn durch einheitliche Pflasterung auf einem neuen, widerstandsfähigen Unterbau. Ziel ist es, eine einheitliche Verkehrsfläche ohne optische Trennung zu schaffen, die den Vorrang von Aufenthalt und Fußverkehr deutlich macht und gleichzeitig die erforderliche Belastbarkeit für Lieferfahrzeuge garantiert. Die geschätzten Kosten für diese Variante liegen zwischen 80.000 und 100.000 Euro. Eine mögliche Erhebung von Anliegerbeiträgen wird derzeit geprüft.

Die zweite Alternative sieht vor, den Brüder-Grimm-Weg in die bestehende Tempo-30-Zone aufzunehmen. Diese Maßnahme erfordert die Entfernung sämtlicher markierter Parkflächen, da die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern bei seitlich parkenden Fahrzeugen sonst nicht eingehalten werden kann. Zudem müssten die neu entstehenden Gehwegbereiche den Standards für Fußverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen entsprechen, was unter anderem eine klare Erkennbarkeit als Fußverkehrsflächen und deren Schutz vor Fahrzeugverkehr umfasst. Die Verkehrsregelung ändert sich dabei dahingehend, dass der Vorrang des Aufenthalts entfällt. Diese Variante führt zum Wegfall von etwa 20 Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum, was Auswirkungen auf angrenzende Straßen mit sich bringt. Die Kosten für diese Lösung werden auf rund 6.000 Euro geschätzt. Die Anwohner wurden über diese Option bereits schriftlich am Mittwoch, 5. November 2025, informiert.

Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass private Stellflächen und Garagenhöfe im Brüder-Grimm-Weg sowie weitere Parkmöglichkeiten in angrenzenden Straßen den Parkraumbedarf teilweise abdecken können.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anschreiben an die Anwohner , Vorlage.

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