
Die Stadt Burgdorf hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis vorgelegt. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung, die am Donnerstag, 19. März 2026, durch den Rat beschlossen werden soll. Die Neufassung der Verwaltungskostensatzung inklusive eines neuen Kostentarifs basiert auf der Musterverwaltungskostensatzung des Niedersächsischen Städtetags und zielt auf eine transparente, verständliche und bürgernahe Regelung der Gebühren ab.
Im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hatte die Stadt Burgdorf eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage erhalten und sich verpflichtet, Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. Teil dieser Maßnahmen ist die Aktualisierung der Verwaltungskostensatzung für das Jahr 2026. Die Anpassung soll voraussichtlich zu zusätzlichen jährlichen Einnahmen von rund 10.000 Euro führen. Bei der Überarbeitung wurden nur diejenigen Verwaltungstätigkeiten in den neuen Kostentarif aufgenommen, die tatsächlich anfallen, wirtschaftlich darstellbar und pragmatisch umsetzbar sind. Auf Gebühren für alltägliche Leistungen, wie beispielsweise Kopien im Rahmen der Leistungsgewährung, wird künftig verzichtet.
Die neue Verwaltungskostensatzung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Burgdorf, einschließlich Entscheidungen zu förmlichen Rechtsbehelfen. Die Kostenerhebung kann auch bei Ablehnung oder Rücknahme eines Antrags erfolgen. Ausnahmen von der Gebührenpflicht bestehen unter anderem für Verwaltungsakte anderer Behörden und für bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Darüber hinaus enthält die Satzung Regelungen zur Erstattung von Auslagen, Billigkeitsmaßnahmen, der Kostenschuldnerschaft, Fälligkeit und Vollstreckung der Kosten sowie zum Datenschutz im Umgang mit den erhobenen Daten.
Der zugehörige Kostentarif listet die Gebühren für verschiedene Verwaltungstätigkeiten detailliert auf. Dazu zählen etwa Gebühren für Vervielfältigungen an öffentlich zugänglichen Multifunktionsgeräten, amtliche Beglaubigungen, Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasser- und Abwasserentsorgung, Genehmigungen in Zusammenhang mit Baumaßnahmen sowie die Bearbeitung von Schadensfällen. Gebühren für Verwaltungsakte bei Rechtsbehelfen sind ebenfalls geregelt. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an der Art des Vorgangs und dem Verwaltungsaufwand. Ein allgemeiner Auffangtatbestand sieht eine Gebühr von 40 Euro pro halbe Stunde für sonstige genehmigungspflichtige Verwaltungstätigkeiten vor.
Die Neufassung der Satzung wird nun in den zuständigen Gremien behandelt, wobei der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am Montag, 23. Februar 2026, die Vorberatung übernimmt und der Verwaltungsausschuss am Dienstag, 17. März, eine Empfehlung ausspricht. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Rat der Stadt Burgdorf am Donnerstag, 19. März. Gleichzeitig tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung die bisherige Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 1997 einschließlich der späteren Änderungen außer Kraft.
Die bisherige sowie die neue Fassung der Verwaltungskostensatzung samt Kostentarif können auf der Internetseite der Stadt Burgdorf unter den Angeboten für Rathaus & Politik eingesehen werden.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 – Neufassung Verwaltungskostensatzung , Anlage 2 – Kostentarif , Vorlage.
