
Die Stadt Burgdorf hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderrichtlinie zur Jugendarbeit vorgelegt, die am Donnerstag, 26. Februar 2026, im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie beraten werden soll. Die Vorlage sieht vor, die Fördersätze aufgrund gestiegener Kosten zu erhöhen und die Richtlinie in aktualisierter Form ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten zu lassen. Die Vorlage wird von der Verwaltung eingebracht und sieht vor, die Förderrichtlinie grundlegend zu überarbeiten, um den aktuellen Anforderungen der Jugendarbeit gerecht zu werden.
Die Anpassung der Förderrichtlinie zur Jugendarbeit der Stadt Burgdorf betrifft insbesondere die Erhöhung der finanziellen Zuschüsse zu verschiedenen Maßnahmen wie Jugendfahrten, Jugendlagern, offenen Ferienmaßnahmen sowie Aktionen unter dem Motto „Ferien am Ort“. So werden beispielsweise die Zuschüsse für Jugendfahrten von bislang drei Euro pro Tag und teilnehmender Person bei Maßnahmen außerhalb des Stadtgebietes auf 3,75 Euro angehoben. Bei offenen Ferienmaßnahmen erhöht sich der Zuschuss von 4,50 Euro auf 5,63 Euro pro Tag und Teilnehmer. Auch die Förderung der Aktion „Ferien am Ort“ wird entsprechend angepasst und differenziert nach Teilnahmedauer und Art der Veranstaltung.
Die Förderrichtlinie sieht weiter vor, Initiativgruppen, Jugendgemeinschaften, Sportvereinen und Jugendwohlfahrtsverbänden Fördermittel bereitzustellen, die sich sozial und pädagogisch an den Zielen der Jugendarbeit orientieren. Voraussetzungen für Fördermaßnahmen beinhalten unter anderem Mindestteilnehmerzahlen, festgelegte Altersgruppen sowie eine vorherige Abstimmung mit der Stadtjugendpflege. Darüber hinaus werden Betreuungskräfte bei der Förderung angemessen berücksichtigt. Die Förderhöhen variieren je nach Art der Maßnahme und Dauer sowie je nach Veranstaltungsort inner- oder außerhalb des Burgdorfer Stadtgebiets.
Im Bereich der internationalen Jugendarbeit fördert die Stadt Begegnungen junger Menschen aus verschiedenen europäischen Ländern zur Förderung der Verständigung und Zusammenarbeit. Dabei wird zwischen Programmen mit und ohne Bund- oder Landesförderung unterschieden. Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesjugendplans, während zusätzliche Förderungen seitens der Stadt Burgdorf für diese Maßnahmen nicht vorgesehen sind.
Die Förderrichtlinie beinhaltet zudem eine personenbezogene Förderung, die sich auf die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter konzentriert, um eine moderne und attraktive Jugendarbeit sicherzustellen. Die Förderung umfasst unter anderem die Kostenübernahme für Jugendgruppen- und Jugendleiter-Lehrgänge, wobei Antragsteller anerkannte Jugendgruppen, Verbände oder Vereine sind.
Für Investitionen und laufende Kosten können förderungswürdige Jugendgruppen und Vereine Zuschüsse beantragen, insbesondere für Ausstattung, Erhalt von Jugendräumen, Zeltmaterial sowie Material für Gruppenarbeit. Antragstellungen erfolgen formlos mit einem Kostenvoranschlag und Kostendeckungsplan, wobei Anträge für das laufende Haushaltsjahr möglichst bis zum 31. März eingereicht werden sollen.
Die Anpassung der Fördersätze erfordert laut Vorlage zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 7.250 Euro. Für das Jahr 2025 betrug der Haushaltsansatz 25.000 Euro, während in den vergangenen vier Jahren im Durchschnitt 26.400 Euro ausgegeben wurden. In den letzten Jahren wurden jährlich zwischen 25 und 32 Zuschussanträge von lokalen Vereinen und Jugendorganisationen, darunter Sportvereine, Musikgruppen und soziale Träger, für vielfältige Veranstaltungen eingereicht.
Die Neufassung der Förderrichtlinie zur Jugendarbeit soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und wird dann die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2018 ersetzen. Damit reagiert die Stadt Burgdorf auf die gestiegenen Kosten und die Bedürfnisse ihrer Jugendorganisationen und Gruppen, um weiterhin eine qualitätsvolle Förderung der Jugendarbeit sicherzustellen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Stand November 2026 Synopse – Förderrichtline zur Jugendarbeit der Stadt Burgdorf neu , Vorlage.
