
Am heutigen Montag, 2. März 2026, tagte im Ratssaal des Schlosses am Spittaplatz der Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport. Neben dem viel diskutierten Thema des Ganztagsanspruchs an Grundschulen (wir berichteten) standen zwei sportpolitische Themen auf der Tagesordnung, die die Burgdorfer Vereinslandschaft direkt betreffen: die Anpassung der Energiekostenbeteiligung sowie ein Antrag zur Abschaffung des sogenannten „Duschgroschens“.
Neue Energieumlage – aber erst ab 2026
Seit Jahren steht die Frage im Raum, wie die Energiekosten für die Nutzung städtischer Sportstätten fairer und transparenter auf die Vereine umgelegt werden können. Bereits im Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2015 hatte der Rat der Stadt Burgdorf beschlossen, die Einnahmen aus der Energiekostenbeteiligung um 10.000 Euro zu steigern. Umgesetzt wurde dies bislang nicht. Nun liegt ein neues Gebührenmodell auf dem Tisch, das die Verwaltung im Dezember 2025 dem Ausschuss vorgestellt hatte.
Das Modell orientiert sich an der tatsächlichen Hallennutzung der einzelnen Vereine: Berücksichtigt werden die gebuchten Stunden, die Fläche der genutzten Sportstätte sowie ein Altersfaktor, der Jugendliche bei den Beiträgen begünstigt. Insgesamt sollen die Vereine damit künftig rund 30 Prozent der anfallenden Energiekosten tragen – bisher lag dieser Anteil bei etwa 20 Prozent. Die Verwaltung betonte ausdrücklich, dass es sich um eine nach ihrer Einschätzung angemessene und nicht überfordernde Beteiligung handelt.
Strittig war jedoch die Frage des Zeitpunkts der Einführung. Die ursprüngliche Beschlussvorlage sah vor, das neue Modell rückwirkend zum 1. Januar 2025 einzuführen. Dagegen sprach sich Tanja Kicza (CDU) klar aus: Es sei schlicht unfair, die Vereine rückwirkend für ein Jahr zur Kasse zu bitten, das längst abgeschlossen sei. Alle Vereine hätten ihre Budgets für 2025 bereits geplant und abgerechnet. Hartmut Braun, Vorsitzender des Ausschusses und Mitglied der Grünen, schloss sich dieser Einschätzung an.
Der Ausschuss folgte dieser Argumentation einstimmig: Das neue Gebührenmodell wird zum 1. Januar 2026 eingeführt – ohne eine mehr als einjährige Rückwirkung. Das Ergebnis muss noch vom Verwaltungsausschuss am 17. März und vom Rat am 19. März 2026 bestätigt werden.
Duschgroschen bleibt – Antrag der WGS scheitert
Weniger erfolgreich verlief der Abend für die Fraktion WGS FreieBurgdorfer. Schon im Mai 2025 hatte Fraktionsmitglied Rüdiger Nijenhof im Namen der WGS einen Antrag gestellt, den sogenannten Duschgroschen abzuschaffen – eine Gebühr, die Sportvereine für die Nutzung der Duschanlagen in städtischen Sporthallen entrichten müssen. Sportpolitischer Sprecher Dirk Bierkamp warb in der Sitzung noch einmal nachdrücklich für das Anliegen.
Bierkamp verwies darauf, dass die Stadt Burgdorf ihren Vereinen jährlich rund 120.000 Euro an Sportförderung gewähre. Davon würden etwa 35.000 Euro durch den Duschgroschen wieder einbehalten, sodass netto nur rund 85.000 Euro bei den Vereinen ankämen. Die Vereine leisteten eine unschätzbare Arbeit für das gesellschaftliche Leben in der Stadt – diese sollte nicht durch bürokratische Gebühren unnötig erschwert werden. Er regte zudem an, einen Arbeitskreis zu bilden, der die Zuschüsse an alle Vereine grundsätzlich überprüfen und neu ausrichten solle.
Stadtrat Michael Kugel hielt dagegen: Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts von 2015 habe der Rat sich selbst verpflichtet, durch den Duschgroschen eine 30-prozentige Kostendeckung anzustreben. Daran müsse man sich halten. Er warnte auch davor, einzelne Vereine gegeneinander auszuspielen, und plädierte für eine sachliche Behandlung aller Fälle nach denselben Maßstäben.
Susanne Paul (SPD) ergänzte, dass die Energiekosten nicht allein der Stadt aufgebürdet werden könnten – auch die Vereine trügen eine Mitverantwortung. Die Frage, wo sportpolitische Schwerpunkte gesetzt werden sollen, sei grundsätzlich eine berechtigte, gehöre aber nicht in diese Sitzung.
Am Ende war das Ergebnis eindeutig: Der Antrag auf Abschaffung des Duschgroschens wurde mit 8 Nein-Stimmen gegen 2 Ja-Stimmen abgelehnt.
