Machbarkeitsstudie „Neue Stadtmitte Burgdorf – Rathaus neu denken“ soll Entwicklung beflügeln

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist bereits grob schon einmal der Bau eines Rathausgebäudes am Schloss skizziert worden.

Die Fraktion Freigeist Burgdorf hat einen Beschlussantrag in die städtischen Gremien eingereicht, der eine städtebauliche Neuordnung im Zentrum der Stadt vorsieht und unter dem Titel „Neue Stadtmitte Burgdorf – Rathaus neu denken“ steht. Ziel des Antrags ist es, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die verschiedene Varianten der zukünftigen Verwaltung unter Einbeziehung der städtebaulichen Potenziale im Bereich zwischen Schloss, Amtsgericht, Stadtkirche, Innenstadt und Stadtpark untersucht. Die Vorlage wurde für die Beratungen in mehreren Ausschüssen und im Rat der Stadt Burgdorf vorgesehen.

Der Antrag geht von der derzeit unzureichenden Raumsituation der Stadtverwaltung aus, die auf fünf Standorte verteilt ist, darunter mehrere historische und zunehmend sanierungsbedürftige Gebäude. Insbesondere das Rathaus I mit Fachwerkbau aus dem 18. Jahrhundert weist stark gestiegene Sanierungskosten auf. Auch die Rathäuser II und III sind brandschutztechnisch in einem schlechten Zustand, mit zwingendem Sanierungsbedarf bis 2028 beim Rathaus II. Die bisherigen Sanierungsarbeiten an den Bestandsgebäuden sind mit erheblichen Risiken und unkalkulierbaren Mehrkosten verbunden und erscheinen nicht zukunftsfähig.

Die städtebauliche Analyse hebt das Potenzial des zentralen Bereichs hervor, der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Burgdorf (ISEK) als besonders entwicklungsfähig eingestuft wurde. Der Antrag schlägt vor, hier eine neue Stadtmitte zu schaffen, die sowohl die Funktionalität der Verwaltung bündelt als auch die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert. Vorgesehen ist die Schaffung eines offenen Schlossplatzes als Stadtraum, der von dem Schloss selbst nach hinten und durch zwei moderne Verwaltungsgebäude seitlich eingefasst wird. Gegenüber soll ein gemischt genutzter Neubau mit Gastronomie, Café, Einzelhandel, Stadtbibliothek sowie einem Veranstaltungs- und Konzertsaal entstehen.

Die Realisierung dieser Planung sieht vor, die Verwaltungsgebäude in kommunaler Trägerschaft zu errichten, während das gemischt genutzte Gebäude auch durch ein Investorenmodell oder eine Öffentlich-Private Partnerschaft (PPP) umgesetzt werden könnte. Das bestehende Rathaus II soll freigestellt und entweder verkauft oder als Erbbaurecht vergeben werden. Denkbare Folge­nutzungen hierfür sind kulturelle Einrichtungen wie ein Hotel, Museum, Theater oder ähnliche Sondernutzungen.

Wirtschaftlich wird der Vorschlag mit der Risikominimierung gegenüber den unkalkulierbaren Kosten aktueller Sanierungen und der Senkung von Lebenszykluskosten durch einen modernen, energieeffizienten Neubau mit geringeren Folgekosten begründet. Des Weiteren soll die Flächenoptimierung durch die Bündelung der Verwaltung an einem Standort zu geringeren Miet- und Betriebskosten sowie einer effizienteren Bürgerführung führen. Die Schaffung einer neuen Stadtmitte verspreche zudem eine stärkere Frequenz und Belebung der Innenstadt und des Stadtparks und dadurch eine Erhöhung der Steuer­einnahmen.

Politisch wird im Antrag klargestellt, dass ein im Jahr 2020 angeblich gefasster Ratsbeschluss gegen eine Neuplanung nicht zutreffend sei. Außerdem würden bei den vorliegenden veränderten Kostenlagen, neuen brandschutzrechtlichen Erkenntnissen und den aktuellen Baukostensteigerungen die damaligen Geschäftsgrundlagen entfallen. Der Antrag fordert daher vom Rat der Stadt Burgdorf, diese veränderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die bis zur Vorlage eine Gesamtbetrachtung der Varianten vollständiger Bestandssanierung, des Neubaus eines zentralen Rathauskomplexes im Bereich Schloss/Stadtpark sowie eines Kombinationsmodells zu erarbeiten hat.

Vorgesehen ist, bis zur Entscheidung über die Gesamtkonzeption keine irreversiblen Sanierungsmaßnahmen an Rathaus II und III durchzuführen. Der Antrag appelliert an den Rat, eine richtungsweisende Entscheidung zu treffen, die eine mutige Neuordnung der Stadtmitte mit nachhaltiger Wirkung für die Zukunft der Stadt Burgdorf ermöglicht. Die geplante Diskussion über das Vorhaben soll auch im Rahmen des anstehenden Kommunalwahlkampfs öffentlich geführt und demokratisch legitimiert werden.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 270224 Beschlussantrag Neue Burgdorfer Mitte , Antrag.

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