Feuerwehr kostet die Stadt 2,1 Millionen Euro

Die Betriebsabrechnung 2024 der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf zeigt erneut eine deutliche Unterdeckung zwischen den Gesamtkosten und den Erlösen auf. Die Vorlage, die der Feuerwehrausschuss am Donnerstag, 19. Februar, sowie der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am Montag, 23. Februar, behandeln, stellt eine umfangreiche Auswertung der Kostenarten, Erlösarten und des Betriebsergebnisses dar.

Die Freiwillige Feuerwehr erfüllt die Aufgaben der Stadt Burgdorf gemäß dem Niedersächsischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (NBrandSchG) mit Ortsfeuerwehren in mehreren Stadtteilen und ist für Brände, Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und Notständen zuständig. In der Betriebsabrechnung wurden die Kosten und Erlöse für das Jahr 2024 erfasst und analysiert, um eine wirtschaftliche Kontrolle sicherzustellen, Gebühren leistungsgerecht zu kalkulieren und Einblick in das Betriebswesen zu geben.

Im Jahr 2024 ergaben sich Gesamtkosten von rund 2,275 Millionen Euro, denen Gesamterlöse von etwa 154.000 Euro gegenüberstanden. Dies führt zu einem Defizit von über 2,1 Millionen Euro und einem Kostendeckungsgrad von lediglich 6,78 Prozent. Die Kosten stiegen gegenüber dem Vorjahr um rund 261.000 Euro, während die Erlöse um etwa 31.500 Euro zurückgingen. Besonders erhöhte sich der Anteil der Personalkosten um fast 63.000 Euro, unter anderem durch die Neueinstellung eines Feuerwehrgerätewarts. Die Unterhaltungskosten wuchsen signifikant durch verschiedene Baumaßnahmen und Investitionen, darunter die Installation einer Photovoltaikanlage und Erneuerungen in mehreren Feuerwehrhäusern.

Der Rückgang der Erlöse wird vor allem auf personelle Engpässe bei der Abrechnung und unvollständige Einsatzdokumentationen zurückgeführt, trotz gestiegener Anzahl gebührenpflichtiger Einsätze. Die Benutzungsgebühren umfassen unter anderem kostenpflichtige Einsätze bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung von Bränden, technische Hilfeleistungen sowie freiwillige Einsätze. Neben diesen Gebühren fließen auch Erstattungen aus Schadensersatzleistungen und Mieteinnahmen aus der Nutzung von Feuerwehrräumen für private Anlässe in die Erlöse ein.

Die Kostenarten umfassen neben Personalaufwendungen auch Unterhaltungs- und Betriebskosten, Verwaltungskosten sowie Kapitalkosten, die aus Abschreibungen und Verzinsung des Anlagenkapitals bestehen. Die Kapitalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, unter anderem aufgrund neuer Fahrzeuge und Gebäudeinvestitionen. Die Verwaltungskosten beinhalten die Gemeinkostenverrechnung für städtische Verwaltungseinrichtungen.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Betriebsabrechnung Feuerwehr 2024 , Mitteilungsvorlage.

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