
Es ist ein Thema, das viele Familien in Burgdorf direkt berühren wird: der gesetzliche Anspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Am heutigen Montag, 2. März 2026, berieten der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie in einer gemeinsamen Sitzung im Ratssaal des Schlosses erstmals über den Vorschlag der Stadtverwaltung, wie Burgdorf diesen Anspruch umsetzen will. Rund 25 Zuschauer verfolgten eine zum Teil lebhafte Debatte, an der sich auch Elternvertreter und Bürgerinnen in der Einwohnerfragestunde beteiligten.
Was das Gesetz vorschreibt
Der Bundestag hat bereits 2021 das Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass Grundschulkinder ab dem 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung täglich an mindestens 48 Wochen im Jahr haben. Dieser Anspruch gilt zunächst für den ersten Jahrgang und wächst in den Folgejahren jeweils um eine Klassenstufe, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 alle Jahrgänge 1 bis 4 umfasst.
Für die Stadt Burgdorf ist das eine gesetzliche Pflichtaufgabe – die Frage ist nicht ob, sondern wie sie erfüllt wird. Ausschussvorsitzender Hartmut Braun (Grüne) betonte zu Beginn, dass pauschale Ablehnung ohne Alternative nicht weiterhelfe und es nun darum gehe, das Gesetz bestmöglich umzusetzen. Er dankte ausdrücklich allen, die an der Erarbeitung des Konzeptes mitgewirkt hatten.
Was Burgdorf plant
Die Verwaltung, vertreten durch Stadtrat Michael Kugel, stellte einen Vorschlag vor, der bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle vier Jahrgänge gleichzeitig gelten soll – und nicht, wie vom Gesetz eigentlich vorgesehen, aufsteigend. Hintergrund: Parallelbetriebe zweier verschiedener Systeme sollen so von Anfang an vermieden werden.
Konkret sieht der Plan vor, dass alle Burgdorfer Grundschüler täglich von 7.30 bis 15.30 Uhr betreut werden – montags bis freitags. Das Betreuungsverhältnis liegt bei 1:15, also einer Fachkraft für 15 Kinder. Vier Wochen Schließzeit sollen möglich sein; zwei davon sollen zeitgleich mit den Schließzeiten der städtischen Kindertagesstätten liegen, die andere Hälfte in den Winterferien. Die Ferienbetreuung startet mit den Herbstferien 2026.
Die bestehenden Horte sollen bis zum Ende der Sommerferien 2026, also bis zum 12. August, weitergeführt und danach eingestellt werden. Das bisherige Hortpersonal soll – sofern gewünscht – in den Ganztag wechseln; alternativ bestehe die Möglichkeit, im Krippen- oder Kindergartenbereich zu arbeiten.
Erhebliche finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Bisher wendet die Stadt jährlich rund 917.500 Euro für den Ganztag auf. Durch die Ausweitung kommen voraussichtlich rund 694.000 Euro zusätzlich hinzu. Gleichzeitig fallen Einnahmen weg: die Hortgebühren von rund 121.000 Euro jährlich sowie eine Landesfinanzhilfe von 75.000 Euro. Unter dem Strich bedeutet das einen zusätzlichen Finanzbedarf von knapp einer Million Euro, für den die Refinanzierung nach Angaben der Verwaltung noch nicht vollständig gesichert ist.
Der Gesamtbedarf für die Ganztagsbetreuung an den Burgdorfer Grundschulen beläuft sich im Schuljahr 2026/27 auf rund 1,36 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen trägt davon etwa 805.000 Euro – der Rest von rund 556.000 Euro verbleibt bei der Stadt, was einem städtischen Anteil von knapp 41 Prozent entspricht. Kugel machte deutlich, dass die Kommunen hier mit Aufgaben belegt würden, für die am Ende die Finanzierung fehle. Der Bürgermeister soll daher über die kommunalen Spitzenverbände eine bessere Finanzausstattung vom Land einfordern.
Für die Ferienbetreuung sollen die Eltern künftig einen Beitrag leisten, um zumindest teilweise die entfallenden Hortgebühren zu ersetzen. Diskutiert werden Wochenbeiträge von 60, 70 oder 80 Euro pro Kind – das entspricht einem Jahresbeitrag zwischen 540 und 720 Euro je Kind bei neun Ferienwochen. Die genaue Regelung soll noch erarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Debatte: Lob, Sorgen und viele offene Fragen
Der Konzeptvorschlag traf auf ein gemischtes Echo. Ausschussvorsitzende Christiane Gersemann (SPD) lobte die umfangreiche Vorarbeit und schlug vor, sich bis zur nächsten Sitzung am 16. März Zeit zu nehmen, um den Vorschlag zu beraten und zu ergänzen. Susanne Paul (SPD) betonte, wie wichtig das Projekt sei, und äußerte zugleich Respekt vor der Größe der Aufgabe. Sie hätte sich mehr Zeit gewünscht – schließlich existiere das Gesetz bereits seit 2021 – die Vorlage der Verwaltung wurde aber erst vergangenen Donnerstag zugestellt.
Kritische Töne kamen aus der Einwohnerfragestunde. Mehrere Elternteile wiesen auf die Bedeutung der Randzeiten hin: Wer arbeite, brauche mehr als das geplante Fenster von 7:30 bis 15.30 Uhr. Eine Mutter berichtete, sie pendle nach Hannover und habe weder Eltern noch Großeltern als Rückfall. Sie appellierte dringend an die Politik, hier Lösungen zu finden. Stadtjugendpfleger Horst Gohla, sicherte zu, dass der Bedarf an Randzeiten vorab abgefragt werde und die Kapazitäten entsprechend angepasst werden könnten. Kein Kind werde weggeschickt, wenn die Eltern nicht zu Hause sind – das war seine klare Aussage. „Das hat es in 30 Jahren meiner Tätigkeit hier nicht gegeben.“ Auch Fragen zur Sozialstaffelung bei den Elternbeiträgen wurden gestellt.
Die Frage der Ferienbetreuungsplätze beschäftigte ebenfalls die Anwesenden. Gohla erklärte, dass die Ferienbetreuung ein verpflichtendes Angebot darstelle – wer sich bis zum Stichtag anmelde, erhalte auch einen Platz. Zur Planungssicherheit müssten die Anmeldungen rechtzeitig vorliegen.
Stadtrat Kugel räumte offen ein, dass viele Zahlen noch Prognosen seien: Wie viele Kinder tatsächlich teilnehmen, wie viel Geld vom Land fließt und wie hoch die Nachfrage in den Ferien ausfällt – das alles lasse sich erst im laufenden Betrieb verlässlich abschätzen. Früher mit der Planung zu beginnen, hätte allerdings dieselben Unwägbarkeiten mit sich gebracht. Der Vorschlag der Verwaltung sei ausdrücklich als Ausgangspunkt gedacht, der auf Basis der Praxiserfahrungen weiterentwickelt werden soll.
Wie geht es weiter?
Eine Abstimmung fand in der Sitzung nicht statt – es handelt sich noch um eine Vorberatung. Am 16. März 2026 kommt der Ausschuss zu einem weiteren Termin zusammen, um die Vorlage eingehender zu beraten. Anschließend liegt die Empfehlung beim Verwaltungsausschuss (17. März) und die endgültige Entscheidung beim Rat der Stadt Burgdorf (19. März 2026).
