
Die Stadt Burgdorf informiert über die Projektarbeit zum Ersatzneubau der Kita Ramlingen-Ehlershausen. Nach der Mitteilung der Verwaltung wechselt das Projekt nach der Entscheidung des Steuerungskreises vom Montag, 21. April 2026, vom Vorbereitungszeitraum in den Durchführungszeitraum. Die Mitteilung ist als öffentliche Unterrichtung für den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie sowie den Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen vom Montag, 8. Juni 2026, vorgesehen.
Im Vorbereitungszeitraum hat die Projektgruppe nach eigenen Angaben die Belange des sachlichen und sozialen Umfeldes ermittelt, analysiert und aufbereitet. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Umsetzungsvarianten als Vorentwürfe für den weiteren Vergabeprozess des Planungsauftrages an einen externen Planer erarbeitet. Die Unterlagen weisen darauf hin, dass es sich bei den vorgelegten Konzeptstudien um Grobplanungen handelt, die im Durchführungszeitraum durch einen externen Planer weiter ausgearbeitet, angepasst oder eingeschränkt werden können; je nach Machbarkeit können auch Varianten entfallen oder weitere Planungsvarianten hinzukommen.
Die Anlage benennt für das Projekt mehrere Rahmenbedingungen aus dem Umfeld. Genannt werden unter anderem ein Abstand von 30 Metern zur Waldgrenze, Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde bei einem Heranrücken an den Wald sowie gegebenenfalls Kompensation oder Waldumwandlung. Außerdem werden schulische Belange wie eine Weitsprunggrube, ein Sportplatz mit mindestens der Hälfte der heutigen Fläche und eine befestigte Fläche für die Fahrradprüfung aufgeführt. Für die Sportvereine werden ein Fußballplatz mit den Maßen 95 mal 55 Meter und Flutlicht, eine Bewässerungsmöglichkeit, eine Zuschauerbarriere sowie Weitsprunggrube und Laufbahn genannt.
Weitere Punkte betreffen den Verkehr, den Artenschutz, das Baurecht und das Bauen im laufenden Betrieb. Die Unterlagen nennen Baustellenverkehr, Hol- und Bringverkehr von Kita und Schule, Verein, Anwohner und Parkmöglichkeiten sowie die Einbindung eines Verkehrsplaners durch Abteilung 66. Für den Artenschutz ist eine artenschutzfachliche Untersuchung für Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien beauftragt. Im Baurecht wird auf die Innenbereichseinstufung nach § 34 BauGB, eine Klarstellungssatzung und eine fiktive Baugrenze verwiesen; zudem könnte bei einer Drehung des Sportplatzes eine Neubewertung des Lärmschutzes erforderlich werden. Für die Bauphase wird verlangt, dass der Kita-Betrieb in allen Umsetzungsstadien sicher möglich bleibt und die räumlichen Voraussetzungen innen und außen gewährleistet sind; außerdem soll ein Sicherheitskonzept enthalten sein und das Landesjugendamt eingebunden werden. Auch der Ortsbürgermeister soll mit seinem Entwurf als Umsetzungsvariante in den Prozess einbezogen werden.
Untersucht wurden vier Varianten: eine Bauweise in L-Form, eine Errichtung parallel zur Waldstraße in drei Bauabschnitten, eine zweigeschossige Bauweise als Kubus sowie eine zweigeschossige Bauweise parallel zum Wald. Die Bewertungsmatrix zeigt für die erste Untersuchung bei den Kriterien Funktion, Erhalt der Sportfläche, Eingriff in Natur und Landschaft, Bau- und Nutzungsqualität, Bauablauf, Außenflächen, Bauphase, Baulogistik, Erhalt des Bolzplatzes und Verträglichkeit mit dem laufenden Kita-Betrieb eine Gesamtbewertung, in der die zweigeschossige Bauweise als Kubus mit 4,00 Punkten an erster Stelle steht, gefolgt von der zweigeschossigen Bauweise parallel zur Waldstraße mit Waldrodung mit 3,88 Punkten, der Bauweise in L-Form mit 3,20 Punkten und der Errichtung parallel zur Waldstraße in drei Bauabschnitten mit 3,05 Punkten.
Für die Bauweise selbst vergleicht die Übersicht konventionelle und modulare Bauweise. Dabei erhält die modulare Bauweise bei den Kriterien Kosten, Bauzeit, funktionale Flexibilität, architektonische Flexibilität, Nachhaltigkeit, Logistik und Infrastruktur, Qualität und Akzeptanz sowie Genehmigung insgesamt 4,00 Punkte, während die konventionelle Bauweise mit 3,15 Punkten bewertet wird. Die Mitteilung nennt für die Varianten zudem einen finanziellen und zeitlichen Horizont. In der Gesamtsicht reichen die Gesamtkosten je nach Variante von 10,2 bis 11,9 Millionen Euro brutto, die Dauer von 30 bis 48 Monaten. Für die Variante mit der zweigeschossigen Bauweise parallel zum Wald werden 10,2 bis 11,2 Millionen Euro und 35 bis 48 Monate angegeben; für die Kubus-Variante 10,3 bis 11,2 Millionen Euro und 30 bis 42 Monate. Die Anlage weist darauf hin, dass die Kosten alle Positionen von der Kostengruppe 200 bis zur Kostengruppe 700 umfassen und damit auch Umfeldmaßnahmen wie Rückbau, mögliche Drehung des Fußballplatzes und Kosten für ein Interim einschließen.
Als durchschnittliche Kostenverteilung nennt die Mitteilung 60 Prozent für das Bauwerk inklusive Planerkosten, 12 Prozent für Kostensteigerungen, 7 Prozent für die Sportplatzdrehung, 6 Prozent für Außenanlagen, 5 Prozent für Zuschläge, 4 Prozent für Baunebenkosten der Außenanlagen sowie jeweils 3 Prozent für Herrichten und Erschließung des Grundstücks und für die Ausstattung. Nach aktuellem Planungsstand sollen die vom Planer im Durchführungszeitraum erstellten Varianten den Gremien der Stadt Burgdorf im Sommer 2027 als weiterführender Beschluss zu VO 2021 1606/1 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1: Konzeptuntersuchung in 4 Varianten , Anlage 2: Übersicht zur Bewertungsmatrix , Mitteilungsvorlage.
